Seit der Familienrechtsreform im Jahr 2013 haben geschiedene Eltern automatisch die gemeinsame Obsorge für ihre Kinder. Waren sie nicht verheiratet, ist zuerst die Mutter allein obsorgeberechtigt. Der Vater kann jedoch eine gemeinsame Obsorge beantragen – und Richter*innen diese auch gegen den Willen eines Elternteiles anordnen. Das Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen sieht nun Etablierung der gemeinsamen Obsorge als Regelfall sowie eine mögliche gesetzliche Regelung des Doppelresidenzmodells vor. Andrea Czak ist Obfrau des Vereins Feministische Alleinerzieherinnen (FEMA), der auch Mitglied in der in der Allianz GewaltFrei leben ist. Sie beklagt eine Schieflage im Familienrecht und fürchtet einen weiteren Backlash für Mütter: |