Hallo , auf geht's in die nächste Runde des »Genderwahnsinns«: Ganz aus dem Häuschen waren letzte Woche einige Gender-Kritiker weil der Referentenentwurf zum Sanierungs- und Insolvenzrecht fast komplett im generischen Femininum geschrieben wurde. Ja, richtig gelesen: Der gesamte Text wurde ausschließlich in der weiblichen Form verfasst. Die männliche Form sei dabei »mitgedacht«, wie es sonst meist umgekehrt beim generischen Maskulinum der Fall ist. So war also in dem Entwurf die Rede von »Gläubigerin«, »Schuldnerin« oder etwa »Geschäftsleiterin«. Natürlich stieß der Text auf heftige Kritik – wie könnte es anders sein? Männer seien nun nicht mehr angesprochen – ja es könnte sogar verfassungswidrig sein, wenn lediglich Frauen – sichtbar – angesprochen würden. Der finale Gesetzestext wurde daraufhin wieder ins generische Maskulinum geändert. Scheinbar ist das wiederum verfassungskonform, es war halt schon immer so... Eines zeigt die Hysterie um dieses Experiment jedoch überdeutlich: Sprache ist nicht egal! Wie kann es sein, dass – um es möglichst neutral zu formulieren – eine Gruppe A angesprochen und eine Gruppe B einfach »mitgemeint« ist, wird jedoch Gruppe B angesprochen, ist Gruppe A nicht »mitgemeint«? Wenn du darauf eine Antwort für mich hast, schreib mir gerne! Viel Spaß beim Lesen, deine Selina Doulah Redakteurin WEKA Fachmedien |