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Sehr geehrte Damen und Herren,

Streit über die Umlage laufender Kosten ist im Miet- und WEG-Recht ein Dauerbrenner. Personenaufzüge sind ein besonders beliebter Anlass. Kennen Sie das aus Ihrer anwaltlichen Praxis? Mieter und Eigentümer von Erdgeschoss-Wohnungen sind natürlich selten begeistert, für einen Aufzug zahlen zu müssen. Das Amtsgericht München hat zuletzt aber einen WEG-Beschluss über so eine ausnahmslose Umlage gekippt. Grund war der Passus in einer über 50 Jahre alten Teilungserklärung - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Wohnungseigentum: Streit über Betriebskosten für Aufzug  
 
 

Wann kann die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Umlage von Betriebskosten beschließen? Das Amtsgericht München hat den Beschluss einer WEG für ungültig erklärt, wonach auch die Eigentümer einer Erdgeschosswohnung anteilig die Kosten für den Betrieb eines nachträglich eingebauten Aufzugs zu tragen hatten. Eine Klausel der Teilungserklärung von 1968 war demnach weiterhin wirksam.

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  Gratis-Download: Die neuen amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung  
 
 

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  Online-Abos: Erneutes Widerrufsrecht nach Testphase?  
 
 

Ein Verbraucher hat nur ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert, zu widerrufen. Etwas anderes gilt nur, falls der Verbraucher nicht hinreichend über die Gesamtkosten informiert wurde. Das hat der EuGH im Fall von Vertragsabonnements einer Internet-Lernplattform für Schüler entschieden.

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  Parkplätze: Kein Schadensersatz bei Überfahren von Randsteinen  
 
 

Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass ein Fahrzeugeigentümer, der auf einem privaten Geschäftsparkplatz Randsteine überfährt, welche dazu dienen, die Parkflächen zu begrenzen, vom Betreiber des Parkplatzes keinen Ersatz für dadurch entstandene Schäden geltend machen kann. Die Verkehrssicherungspflicht des Parkplatzeigentümers verlangt hiergegen keine Schutzvorkehrungen.

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  BAG bestätigt AGB-Klausel für betriebliche Invaliditätsrente   
 
 

Ein Arbeitgeber, der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagt, darf die Leistung in einer Versorgungsordnung mit einer Vielzahl vorformulierter Vertragsbedingungen (AGB) grundsätzlich davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Das hat das BAG entschieden.

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