Sehr geehrte Damen und Herren, das eigene Auto Familienmitgliedern zu überlassen, ist ja weitverbreitet - gerade wenn die volljährigen Kinder selbst noch über keinen fahrbaren Untersatz verfügen. Aber wie sieht’s bei Verkehrsverstößen aus? Was raten Sie Ihren Mandanten? Das Verwaltungsgericht Neustadt hat jetzt die Sicherstellung eines Fahrzeugs bestätigt, mit dem der Sohn des Halters unterwegs war. Das Gericht hielt dem Vater u.a. vor, an der Ermittlung des Fahrers nicht mitgewirkt zu haben. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |