Jobcenter darf nur eine angemessene Bruttowarmmiete benennen – Sozialgericht Jobcenter müssen bei der Angabe einer angemessenen Bruttowarmmiete diese nicht auch in einzelne angemessene Kostenbestandteile wie Heizkosten und Kaltmiete aufschlüsseln. Bürgergeld-Beziehern bleibt bei Zweifeln an der Höhe der angemessenen Bruttowarmmiete daher nur der Klageweg, um diese gerichtlich überprüfen zu lassen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag, 29. Februar 2024, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 4 AS 18/22 R). |