Gericht stuft die Livestreams der “Bild” als zulassungspflichtigen Rundfunk ein

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Livestream-Angebote der "Bild"-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Das geht aus einem Urteil vom Donnerstag hervor, wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte. Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen.

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