Geschenke: Steuer gehört zur 35-Euro-Grenze!
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| | | Liebe Leserin, lieber Leser, Geschenke an Geschäftspartner sind - abgesehen von sämtlichen Compliance-Regeln und -Vorstellungen - auch steuerlich nicht immer ganz einfach. Einen wichtigen Fall dazu hat jetzt der BFH entschieden. Bevor Sie sich jetzt gleich an die Lektüre des ersten Beitrags machen, hier aber noch ein paar wichtige Hinweise zum Thema: Die 35-Euro-Grenze ist personenbezogen. Sie dürfen einem Geschäftsfreund daher auch mehrere Geschenke innerhalb eines Jahres machen - solange der Gesamtwert aller(!) Geschenke 35 Euro nicht überschreitet, ist der Betriebsausgabenabzug zulässig. Versand- und Verpackungskosten werden übrigens nicht auf die Wertgrenze angerechnet. Unbedingt beachten sollten Sie: Bei der 35-Euro-Grenze handelt es sich um eine Freigrenze. Überschreiten Sie die Grenze, dürfen Sie nicht einen Cent als Betriebsausgabe abziehen.
| Bis zum nächsten Mal Ihre | | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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| | | | | | Geschenke: Steuer gehört zur 35-Euro-Grenze Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sie maximal 35 Euro gekostet haben. Wenn Sie sich für die pauschale Versteuerung der Geschenke entschieden haben, müssen Sie dabei gut aufpassen.
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