26.8.2021 | 11:00
 
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26.8.2021 | 11:00

 
 
     
 

 
 
 

Sie wollen ein IT-Projekt ausschreiben oder ein Angebot auf ein ausgeschriebenes Projekt abgeben? Wie Sie das rechtssicher tun können und was dabei in Bezug auf das Vergabe- und Leistungsbestimmungsrecht zu beachten ist, wie eine Ausschreibung vorzubereiten und zu erstellen ist, welche Fehler bei der Angebotsabgabe zu vermeiden sind, dazu geben wir Ihnen einen ausführlichen Einblick in unserem zweistündigen Web-Seminar.

Agenda:

Angebotseingang und -wertung

  • Ablauf der Angebotswertung
  • Fehlerquellen bei der Angebotswertung
  • Behandlung von Angeboten mit auffälligen Preisbestandteilen
  • Wertung von Konzepten und Besonderheiten der relativen Wertungsmethode
  • Aufklärung, Nachforderung oder Verhandlung
  • Angebotswertung nach UfAB
  • Aufhebung der Ausschreibung

Rechtschutz

  • Fehlerquellen bei der Vorabinformation gemäß § 134 GWB
  • Fehlerquellen bei der Rügepflicht
     

Buchen Sie jetzt Ihren Web-Seminar Zugang per Mail bei ubeyer@wekanet.de.
Kosten: 299,- €

 

 
 
 


 
 
 

Referent: Dr. Andreas Staufer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Dr. Andreas Staufer ist Spezialist für neue Technologien, Rettungssanitäter und Digitalstratege.Er verfügt über eine ausgewiesene Expertise im Recht der Neuen Technologien (einschließlich Datenschutz) und Rettungsdienstrecht. Als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Informationstechnologie gilt sein Interesse den Themengebieten eHealth, Telemetrie und LegalTech – neue Themengebiete und komplexe Vertragsgestaltungen reizen ihn. Dr. Staufer ist Lehrbeauftragter an der Ludwigs-Maximilians-Universität (LMU) München und häufig gebuchter Referent – ob in Europa oder Asien, weltweit.

 
 
 

Referent: Dominik Kraft, Rechtsanwalt im Bereich des Bau- und Architektenrechts sowie im Vergaberecht

Über das Baurecht hinaus bietet das Vergaberecht weitere spannende Synergien zu unseren etablierten Rechtsgebieten, wie der Beschaffung von Rettungsdienstleistungen oder IT-Vergaben. Rechtsanwalt Kraft befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit den aktuellen Themen der strategischen Beschaffung und nachhaltigen Vergabe „Mein Interesse an technischen Sachverhalten ist gleichzeitig Antrieb und Hilfe bei der Arbeit im Bau- und Architektenrecht.

 
 
 


 
 
 
 

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