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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wenn der Baum von nebenan über den Zaun wächst und Schatten auf Ihr Grundstück wirft oder das Nachbardach herüber ragt, so ist dies in einigen Fällen durchaus rechtens. Nämlich dann, wenn sich Ihr Nachbar auf das Gewohnheitsrecht berufen kann. In dieser Ausgabe sagen wir Ihnen, wann das gilt und wann nicht.
 
Ihre Isabel Naus
immowelt Redaktion
 
 
 
 
 
 
 
 
Das darf der Nachbar auf Ihrem Grundstück
 
Das war schon immer so! Wenn alle dies akzeptieren, spricht man oftmals von Gewohnheitsrecht. Auch wenn dieses Recht in keinem Gesetzbuch steht, kann es trotzdem gelten. Lesen Sie, was Ihr Nachbar wirklich darf.
 
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