Gold & Silber: Meine Tipps für den Kauf von Münzen, Barren und ETFs! Liebe Leser, vielleicht haben Sie sich auch schon mit dem Gedanken befasst, Gold oder Silber physisch zu erwerben. Barren sind hier eine Möglichkeit, sich mit Edelmetallen einzudecken. Für die meisten Anleger sind aber meiner Ansicht nach Münzen die bessere Wahl, weil sie eine kleinere Stückelung ermöglichen. Das macht Sie flexibler, denn schließlich können Sie von einem Goldbarren schlecht ein Stück absägen, wenn Sie einen Teil verkaufen wollen. Bei Münzen sollten Sie jedoch unterscheiden: Handelt es sich um Sammlermünzen, die mit einem oft nicht unerheblichen Preisaufschlag auf den Materialwert gehandelt werden oder um Anlagemünzen, die in erster Linie den Edelmetallwert widerspiegeln? Finger weg von Sammlermünzen als Gold-Investment! Sammlermünzen wie beispielsweise Goldmünzen aus dem Deutschen Kaiserreich unterliegen neben den Goldpreisschwankungen vor allem dem Sammlerwert. Wie selten ist die Münze, wie groß die Nachfrage? Hier gibt es viele Faktoren, die für Laien schwer zu durchschauen sind. Wer Gold als „Krisenwährung“ sieht, muss außerdem damit rechnen, dass der Liebhaberaufschlag in einer echten Krise rapide sinken wird. Ein weiterer Nachteil: Sammlermünzen unterliegen im Gegensatz zu Anlagegold der Mehrwertsteuerpflicht. Ich rate daher von Sammlermünzen als Goldinvestment ab. Vorteile bei Anlagemünzen Im Gegensatz dazu bieten Anlagemünzen (oder auch Bullionmünzen) viele Vorteile: Sie dienen in erster Linie der Wertanlage und werden im Vergleich zu Barren nur mit einem geringen Aufschlag gehandelt. Das Gold-Gewicht wird normalerweise in Unzen (1 Unze = 31,1035 Gramm) angegeben. Die meisten Gold-Anlagemünzen sind in den Größen 1/10, 1/4, 1/2 und 1 Unze erhältlich. Bei Silbermünzen ist 1 Unze die gängigste Größe. Als die Anlagemünze schlechthin gilt der südafrikanische Krügerrand, der erstmals 1967 ausgegeben wurde. Der Krügerrand ist bis heute die meistgehandelte Goldmünze der Welt. Keine Mehrwertsteuer beim Kauf von physischem Gold Anlagemünzen aus Gold sind in der EU mehrwertsteuerbefreit (EU-Richtlinie 98/80/EG1). Diese Befreiung ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft: Goldbarren müssen mindestens eine Reinheit von 995 Tausendstel aufweisen. Bei Goldmünzen genügt eine Reinheit von mindestens 900 Tausendstel. Zudem müssen die Goldmünzen nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein und in ihrem Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten oder früher mal gegolten haben. Der Verkaufspreis darf den Materialwert höchstens um 80% überschreiten. Das klingt kompliziert, aber keine Sorge, die meisten bekannten Goldmünzen erfüllen diese Bedingungen, darunter folgende: • Krügerrand (Südafrika) • American Eagle (USA) • Britannia (Großbritannien) • Wiener Philharmoniker (Österreich) • Maple Leaf (Kanada) • Nugget Kangaroo (Australien) • Panda (China) • Centenario (Mexiko) Silber-Münzen steuerlich schlechter gestellt Anlagemünzen aus Silber dagegen unterliegen in Deutschland seit 2014 dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent (vorher 7 Prozent). Mein Tipp: Importiert der Händler die Silbermünzen aus Ländern wie Kanada (Maple Leaf), Australien (Kookaburra, Koala) oder den USA (American Eagle), gilt aber weiterhin der verminderte Einfuhrumsatzsteuersatz von 7 Prozent und durch die Differenzbesteuerung gibt es für Käufer fast keinen Nachteil im Vergleich zur Zeit vor der Steuererhöhung. Silber-Anlagemünzen sollten Sie daher unter steuerlichen Gesichtspunkten Silberbarren vorziehen, denn Silberbarren müssen mit 19 Prozent versteuert werden. Sind Kursgewinne beim Verkauf von Gold zu versteuern? Beim Verkauf von physischem Gold oder Silber müssen Sie nur Abgeltungssteuer zahlen, falls der Verkauf innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf erfolgt – das wird vermutlich selten der Fall sein. Halten Sie die Gold-Barren oder -Münzen länger als ein Jahr, dann sind Verkaufserlöse steuerfrei, Sie müssen diese nicht beim Finanzamt angeben. Alle anderen Finanzprodukte auf Gold und Silber unterliegen beim Verkauf der Abgeltungssteuer. Das gilt z.B. für die Aktien von Goldminenkonzernen oder auch für Produkte, die sich auf den Goldpreis beziehen, wie Partizipationszertifikate, Optionsscheine oder andere Derivate. Keine Abgeltungssteuer mehr auf Xetra Gold und Euwax Gold Eine Ausnahme bilden so genannte ETCs, also börsengehandelte Goldfonds, wenn Sie einen Anspruch auf die physische Lieferung von Gold verbriefen. Das trifft auf Xetra Gold (WKN: A0S9GB) und Euwax Gold (WKN: EWGOLD und EWG2LD) zu. Im Februar 2018 hat der Bundesgerichtshof dies in einem Urteil bestätigt (Az. IX R 33/17). Ob das in Praxis funktioniert und von den Depotbanken so umgesetzt wird, muss sich aber erst noch zeigen. Hier läuft nicht immer alles glatt, was sich z.B. daran zeigt, dass Xetra Gold bei manchen Online-Banken wegen der seit Anfang 2018 geltenden neuen Regeln zum Anlegerschutz immer noch nicht gehandelt werden kann. Die Probleme mit den Zulassungspapieren konnten bis Ende 2018 offenbar nicht gelöst werden. Emittenten-Risiko bei Xetra Gold und bei Euwax Gold Xetra Gold wir von einer Tochtergesellschaft der Deutschen Börse herausgegeben, Euwax Gold von einer Tochter der Börse Stuttgart. Hier besteht wie bei allen Finanzprodukten die Gefahr, dass der jeweilige Emittent Pleite geht – unwahrscheinlich, aber möglich. In dem Fall müssen Sie eventuell gerichtlich durchsetzen, dass Sie den Wert des Wertpapiers in physischem Gold ausbezahlt bekommen. Es sei denn, Sie haben sich das Gold bereits vor der Pleite nach Hause liefern lassen. Mein Fazit Anlagemünzen sind eine gute Möglichkeit für den physischen Erwerb von Gold und Silber. Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Stückelung gibt es für jeden Geldbeutel die passende Lösung. Setzen Sie zudem nur auf bekannte Münzen wie Krügerrand oder Maple Leaf. Steuerlich besitzen Goldmünzen gegenüber Silbermünzen wegen der Mehrwertsteuerbefreiung einen Vorteil. Das sollten Sie aber nicht überbewerten, wenn Sie die Silbermünzen lange halten wollen. Die Goldfonds Xetra Gold und Euwax Gold scheinen bei der Abgeltungssteuer nun Gold-Barrren und -münzen gleichgestellt. Ob die praktische Umsetzung in allen Fällen auch funktioniert, muss sich aber erst noch zeigen. Herzliche Grüße und bis kommende Woche Ihr Lars Erichsen Chefredakteur Rendite-Report www.rendite-report.de |