| | Alles, woran Sie beim Gespräch zum Thema Aufhebung der Lebenspartnerschaft denken müssen. | Keine Bilder? zur Web-Ansicht | | |
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Lebenspartnerschaften werden zwar seit der „Ehe für alle” nicht mehr neu geschlossen, bestehen aber nach wie vor und sind Teil Ihrer anwaltlichen Praxis – vor allem wenn es darum geht, Lebenspartnerschaften aufzuheben.
Hier gibt es etliche Punkte, an die – ebenso wie bei einer Scheidung – zu denken und die im Mandantengespräch zu klären sind.
Wir haben für Sie eine handliche Checkliste zusammengestellt, mit der Sie einfach und effektiv Punkt für Punkt abhaken. |
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- Allgemeine persönliche Daten (Mandant, Partner, Kinder etc.)
- Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts
- Anhängigkeit anderer Familiensachen
- Einverständliche Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Streitige Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach einjähriger Trennung
- Aufhebungsantrag wegen Unzumutbarkeit
- Erwiderungen
- Mandatserteilung / Kostenregelung
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