Sehr geehrte Damen und Herren, der neue und aktuelle Bußgeldkatalog, der seit dem 09.11.2021 gilt, hat es in sich! Die Fälle, in denen Punkte verhängt werden, sind durch ihn empfindlich gestiegen. So wird jetzt bereits beim verbotswidrigen Halten mit Behinderung ein Punkt verhängt, ebenso beim Parken in zweiter Reihe oder auf einem Geh- oder Radweg mit Behinderung und bei der verbotswidrigen Nutzung des Mobiltelefons am Steuer sind es gar deren zwei. Es wird daher in einer Vielzahl von Fällen künftig um die Vermeidung von Punkten ebenso wie um die Vermeidung des Fahrverbots gehen, denn diese Rechtsfolge trifft Ihren Mandanten meist schwerer als die Geldbuße, da er auf seine Fahrerlaubnis häufig sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich auf Gedeih und Verderb angewiesen ist. Der Mandant erwartet von Ihnen, ebenso verhängte Punkte abzuwehren wie die Verhängung eines Fahrverbots abzuwenden. Es kommt also nunmehr noch mehr auf Sie als Verteidiger an! Wie sieht Ihre Strategie aus? Mit unserem aktuellen Spezialreport sind Sie bestens gewappnet! Klicken Sie hier und laden Sie sich jetzt kostenlos „Verteidigungsstrategien im OWi-Verfahren – Vermeidung von Punkten und Fahrverbot“ herunter! Mit freundlichen Grüßen Ihre Deubner-Redaktion |