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  Das Gesetz für Senioren-WGs und Mehrgenerationenhäuser kommt: Wir bringen Inhalte und Rechtsfolgen auf den Punkt. Keine Bilder?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das neue Institut der Verantwortungsgemeinschaft soll Menschen, die abseits von Ehe und Liebesbeziehung Verantwortung füreinander übernehmen wollen, eine rechtliche Absicherung ermöglichen. Hauptzielgruppe sind damit die sogenannten Senioren-WGs.

Was sind die Inhalte des geplanten Gesetzes? Welche Regelungen können wie getroffen werden und was sind die Rechtsfolgen?

Unser Autor und Experte für Seniorenrecht Professor Dr. Dr. Herbert Grziwotz führt Sie in diesem Spezialreport Punkt für Punkt durch die neuen Regeln.
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Was beinhaltet das neue Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft?

Der Vertrag über die Verantwortungsgemeinschaft wird in einem „Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft” geregelt, unterteilt in einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil.

Der Allgemeine Teil enthält grundlegende Regelungen, während der Besondere Teil typisierte Module für besondere Arten der Verantwortungsübernahme regelt. Die Voraussetzungen für eine Verantwortungsgemeinschaft umfassen unter anderem
  • eine maximale Größe von sechs Vertragspartnern,
  • Volljährigkeit,
  • Geschäftsfähigkeit und
  • ein tatsächliches persönliches Näheverhältnis.
Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung und wird nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nichtig, wenn gesetzes- oder sittenwidrige Zwecke verfolgt werden.

Rechtsfolgen der Schaffung einer Verantwortungsgemeinschaft

Die Rechtsfolgen der Verantwortungsgemeinschaft gliedern sich in Grundstufe und Aufbaustufe, wobei die konkreten Auswirkungen je nach den Präferenzen der Vertragsparteien variieren können.
Grundstufe: In der Grundstufe sollen diejenigen rechtlichen Vorschriften zur Anwendung kommen, die an das Bestehen einer persönlichen Nähebeziehung anknüpfen. Dies bedeutet beispielsweise, dass Vertragspartner einer Verantwortungsgemeinschaft bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers Berücksichtigung finden können (vgl. § 1816 BGB). Ebenso könnten sie die Möglichkeit haben, bei gesundheitlichen Entscheidungen, wie im Transplantationsgesetz vorgesehen, als Organspender in Betracht zu kommen.
Aufbaustufe: Die Aufbaustufe ermöglicht es den Vertragspartnern, zusätzliche Rechtsfolgen je nach ihrem Willen zu vereinbaren. Die Auswahl erfolgt durch die Vereinbarung von Modulen mit klar definierten Rechtsfolgen. Diese Module können beliebig kombiniert werden und müssen nicht notwendigerweise für alle Vertragspartner gelten. Das Modul „Zugewinngemeinschaft” beispielsweise steht nur zweiseitigen Verantwortungsgemeinschaften mit lediglich zwei Vertragspartnern offen. Hierbei finden die für Ehegatten geltenden Regelungen über die Zugewinngemeinschaft entsprechende Anwendung.

Das neue Gesetz bedarf also einiges an Erklärungen. Wie sehen die Rechtsfolgen konkret aus, welche Module gibt es und wie können diese kombiniert werden? Einen kompletten Rundumblick mit allen wichtigen, detaillierten Erläuterungen erhalten Sie nun in unserem Spezialreport „Die Verantwortungsgemeinschaft.“

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Mit besten Grüßen

Ihr Markus Bongardt
Online-Redaktion

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