Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1. April 2024 gilt: Cannabis und sein Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) werden rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
- Was bedeutet das für den Straßenverkehr?
- Fallen also mit der Legalisierung Ordnungswidrigkeiten- und strafrechtliche Folgen von Cannabis im Straßenverkehr weg?
Erfahren Sie in unserem Spezialreport
„Cannabis-Legalisierung und THC-Grenzwert: Das gilt am Steuer“, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf die Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss hat.
Und das Beste:
Für eine begrenzte Zahl von Mängelexemplaren haben wir den Preis auf die Hälfte gesenkt! Statt 179 € zahlen Sie nur noch 89,50 €!