| | Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Plattformökonomie ändern sich. Wir bringen Sie mit unserem Spezialreport schnell auf Stand. | Keine Bilder? zur Web-Ansicht | | |
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die so genannte Plattformökonomie hat die Arbeitswelt verändert – mit Akteuren wie Uber, Lieferando und vielen anderen. Schon heute arbeiten ca. 28 Mio Menschen in der EU für solche Plattformen, Tendenz stark steigend. Doch der Beschäftigtenstatus und die Rechte dieser Personen sind oftmals unklar! Hier setzt die EU-Richtlinie an, die am 1.12.2024 in Kraft getreten ist. Sie soll: |
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Klarheit in den Beschäftigtenstatus bringen, sowie mehr Transparenz bei Algorithmen, einen verbesserten Datenschutz, persönliche Ansprechpartner für Plattformbeschäftigte und Datenaustausch bei grenzüberschreitender Plattformarbeit. Unser Autor und Arbeitsrechts-Experte Prof. Dr. Joachim Weyand fasst für Sie die wichtigsten Punkte der Richtlinie zusammen und zeigt Ihnen, mit welchen Änderungen bei der Umsetzung in deutsches Recht zu rechnen ist. Lassen Sie sich jetzt auf Stand bringen, um weiter für die arbeits- und sozialrechtlich relevanten Fragen Ihrer Mandanten gewappnet zu sein. Klicken Sie hier und laden Sie jetzt kostenlos den „Spezialreport: EU-Richtlinie zur Plattformarbeit “ herunter! |
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Mit freundlichen Grüßen Ihr Markus Bongardt Online-Redaktion |
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