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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Insolvenzzahlen steigen, zahlreiche Firmen geraten in Schieflage.

Deshalb ist abzusehen, dass es auch vermehrt zu Arbeitslosigkeit kommt.

Immer mehr Privatpersonen werden ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können und ebenfalls Insolvenz anmelden müssen.

Gerade in der Rechtsberatung ist es daher „elementar“ zu wissen, wie mit dem „Fall der Fälle“ umzugehen und darauf zu reagieren ist.
Der vorliegende 11-seitige Leitfaden – hier mit Schwerpunkt Verbraucher – unterstützt Sie dabei.

Unser Inso- und ZV-Experte Stefan Lissner vermittelt Ihnen das aktuelle Wissen und versorgt Sie mit zahlreichen wertvollen Tipps und Praxishinweisen.

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Tipp: Nehmen Sie auch an unserem Online-Seminar teil – Insolvenzantragspflicht und Haftungsrisiken – kritische Praxisfragen

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Die Bewertung einer Unternehmenskrise erfordert präzise Analysen und schnelles Handeln: Ab wann greifen Antragspflichten? Wie lässt sich die Liquiditätslage rechtssicher bewerten? Welche Sanierungsoptionen bestehen noch?
Dieses Praxisseminar bietet einen fundierten Überblick über die aktuellen Anforderungen, die Sie erfüllen müssen.

Unser Referent, der international erfahrene Insolvenz- und Restrukturierungsexperte, Rechtsanwalt Tom Braegelmann gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zur Krisenfrüherkennung, Haftungsvermeidung und professionellen Krisenbewältigung.
Im Online-Seminar haben Sie auch ausgiebig Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen.

Online-Seminar: Insolvenzantragspflicht und Haftungsrisiken – kritische Praxisfragen

Termin: Mittwoch, 02.04.2025 10:00 – 12:00 Uhr

Referent: Rechtsanwalt Tom Braegelmann

Hinweis: Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO.

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Mit freundlichen Grüßen

Ihr Markus Bongardt
Online-Redaktion

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