Auch in anderer Sache könnte dm – übrigens gerade als Mitglied Nummer 660 in den Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) eingetreten – zur Reputation der werbetreibenden Wirtschaft beitragen: Das Landgericht Karlsruhe hatte Ende Juli in einem Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dm entschieden, dass die Drogeriemarktkette ihre Eigenmarken nicht mehr als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ bewerben darf. dm will den Greenwashing-Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen.
Unternehmenschef Christoph Werner sagte dem Südwestrundfunk: „Da die Rechtsprechung im Moment noch versucht zu definieren, was unter den einzelnen Auslobungen zu verstehen ist, sind wir der Meinung, dass die Position, die der Richter bei diesem Prozess eingenommen hat, durchaus überprüfungswürdig ist. Und zwar – wie verstehen Kunden heute eine Auslobung wie ‚klimaneutral‘ oder auch ‚umweltneutral‘. Deswegen haben wir uns entschieden, dieses Urteil noch einmal in einer nächsten Instanz überprüfen zu lassen.“
Die Berufung läuft, das Ergebnis dürfte für die Werbeindustrie interessant werden. Zumal die Frage, wie sich Umweltfreundlichkeit denn nun verständlich, rechtskonform und wirksam kommunizieren lässt, hoch relevant ist. Laut einer aktuellen YouGov-Studie finden es 25 Prozent der befragten Deutschen schwer, „wirklich umweltfreundliche Marken zu erkennen“. |