wer vor dem Jahreswechsel seine Finanzen optimiert, kann im kommenden Jahr kräftig Steuern sparen. Die Kosten für Handwerker und Haushaltshilfen lassen sich möglicherweise auf dieses und nächstes Jahr verteilen, um die jährliche Höchstgrenze von 6.000 Euro zweimal zu nutzen, beispielsweise bei einer Badsanierung oder einer neuen Küche. Wie das geht, lesen Sie in Nachricht 1. Bei außergewöhnlichen Belastungen durch Ausgaben für Ärzte und Arzneien sowie Zuzahlungen bei Medikamenten und Zahnersatz kommen Sie eventuell durch die Anschaffung einer neuen Brille über die steuerrelevante Belastungsgrenze, bis zu der Sie diese Kosten allein zu tragen haben (mehr dazu in der dritten Nachricht). Beachten Sie auch die zahlreichen geldwerten Tipps zum Steuersparen, die täglich auf Steuertipps.de erscheinen, und fügen Sie diese Seite zu Ihren Favoriten hinzu.
Zwei Höchstgrenzen gilt es vor Jahresfrist bei Handwerkerleistungen zu beachten: erstens 6.000,– € und zweitens 200.000,– €, denn in bestimmten Fällen lässt sich damit auch jonglieren. Auch mit Haushaltshilfen lassen sich Steuern sparen. » Weiterlesen
Dieses leicht verständliche und praxisbezogene Handbuch zur Geldanlage stellt Ihnen das nötige Expertenwissen zur Verfügung, um mit rasch umsetzbaren Empfehlungen den für Sie geeigneten Anlagemix selbst auszuwählen. Nach dem Lesen werden Sie in der Lage sein, Schritt für Schritt ein vernünftig strukturiertes Wertpapierdepot aufzubauen, das perfekt zu Ihren persönlichen Zielen und Vorstellungen passt.
Zuzahlungen bei Medikamenten sowie Kosten für Zahnersatz und die Fahrt zum Arzt können Sie steuermindernd geltend machen – allerdings erst ab der individuellen Belastungsgrenze. Wie ist sie zu berechnen? Welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen noch in diesem Jahr?» Weiterlesen
Knapp zwei Monate nach der Bundestagswahl 2021 hat heute die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP den Koalitionsvertrag vorgestellt. Was dort zu Rente und Altersvorsorge geschrieben steht, haben wir hier zusammengefasst. » Weiterlesen
Das Rentenniveau sinkt und die Rentenlücke wächst. Zusätzliche Altersvorsorge tut dringend Not, um die Rentenlücke so klein wie möglich zu halten. Die Rentenlücke gilt es daher auszugleichen, und zwar mit einer Betriebsrente, die vom Arbeitgeber bezuschusst wird, mit einer zulagengeförderten Riester-Rente oder mit einer Privat- oder Rürup-Rente, die beide steuerliche Vorteile bieten. Als lukrative Anlageform haben sich auch Extrabeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erwiesen. » Weiterlesen
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