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Tagesspiegel Checkpoint vom Montag, 11.09.2023 | wolkenlos, sonnig, 14 bis 30°C. | ||
+ Frühere Begründung nicht stichhaltig: Gröner-Spende an die CDU wird immer obskurer + Bodyguard von Kai Wegner soll JU-Chef Burkart auf Motzstraßenfest geschlagen haben + Senatsbaudirektorin will Denkmalschutz für Schimmelschule + |
von Lorenz Maroldt |
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Guten Morgen, einem neuen Gutachten zufolge hat die CDU mit der Annahme der Spende des Bauunternehmers Christoph Gröner über 820.000 Euro möglicherweise doch gegen das Parteiengesetz verstoßen – und deshalb leuchten wir hier jetzt mal den Hintergrund dieser obskuren Gabe aus. Gröner hatte behauptet, er habe eine einzige Bedingung an Kai Wegner gestellt – die sei „sozusagen schriftlich fixiert“ und laute: „Kinder im Kinderheim, die behindert sind, sollen bitte in Zukunft den gleichen Kleidersatz kriegen wie Kinder, die nicht behindert sind.“ Das klingt gerecht – aber gibt es überhaupt eine solche Benachteiligung? Der Checkpoint hat mit mehr als einem halben Dutzend Expertinnen und Experten gesprochen, darunter Jugendpolitikerinnen, Staatssekretäre, Heimleiter, Betreuerinnen und Sozialberaterinnen; gemeinsam mit Fachjuristen haben wir das Sozialgesetzbuch und das Bundesteilhabegesetz nach einer Gröner-Lücke durchforstet. Das Ergebnis: Es gibt sie nicht. Drei typische Zitate, die uns bei der Recherche begegnet sind: + „Wenn das ein Problem wäre, hätte das schon mal jemand mitbekommen.“ + „Ich bin seit 20 Jahren in der Jugendhilfe, das ist bei mir noch nie aufgeschlagen.“ + „Für jeden spezifischen Mehrbedarf gibt es entsprechende Anträge, die in der Regel auch genehmigt werden“. + „Bei Pflegekindern behandelt Berlin alle gleich.“ Gröner hatte später seine Kinderheim-Erklärung für die enorm hohe Spende zurückgezogen. Ein früherer Senator, sehr gut vernetzt in der Immobilienbranche, kommentierte das Ganze im Gespräch mit dem Checkpoint so: „Kein Unternehmer spendet mehr als 820.000 Euro an eine Partei, ohne sich davon einen Gewinn zu versprechen.“ | |||
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Bei der Berliner CDU kommt es heute nach Checkpoint-Informationen zum Showdown um den Vorsitz der Jungen Union: Um 16.30 tritt in der Bundesgeschäftsstelle der Partei das Landesparteigericht zusammen, um neun anhängige Verfahren zu klären. Die Hintergründe der erbitterten Auseinandersetzung, die eine komplette Staffel „House of Kärtchen“ füllen würde (in den Hauptrollen: der Abgeordnete Lukas Schaal und der amtierende JU-Vorsitzende Harald Burkart), haben wir im Checkpoint in den vergangenen Wochen beschrieben: Beide Seiten werfen einander manipulierte Nominierungen und Wahlen vor. Kai Wegner steht an der Seite von Schaal, hat jedoch vor kurzem eine Niederlage hinnehmen müssen: Das Kreisparteigericht ChaWi entschied zugunsten des Burkart-Lagers einen strittigen Delegiertenausschluss. Wegner erkennt Burkart nicht als Vorsitzenden an; Landesgeschäftsführer Dirk Reitze erklärt die Wahl Burkarts im Antragstext ans Schiedsgericht für nichtig und vergleicht sie mit „einem unverbindlichen Gespräch (…) in bierseliger Atmosphäre in einer Kneipe“. Beim Motzstraßenfest kam es sogar zum Eklat: Mehrere Zeugen berichteten dem Checkpoint, ein Personenschützer Wegners habe den JU-Vorsitzenden, der mit dem Regierenden Bürgermeister sprechen wollte, mit einem kräftigen Schlag auf den Rücken abgedrängt. Die Senatskanzlei teilte dem Checkpoint dazu mit, der Regierende Bürgermeister habe „keinerlei körperliche Auseinandersetzung in beschriebener Weise wahrgenommen“ und „sich auch zu keinem Zeitpunkt bedrängt gefühlt“. Die CDU beantwortete eine Anfrage vorsichtshalber gar nicht. Checkpoint-Prognose: Morgen gibt es hier mehr zu dem Thema. | |||
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Der Schimmel gehört zu Berlins Schulen wie der Senf auf die Bouletten – da ist es nur folgerichtig, dass Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt die für Ihre bröselnden Wände, nassen Keller und stinkenden Klos berühmte Anna-Lindh-Schrottschule unter Denkmalschutz stellen will (eine entsprechende Aktennotiz liegt dem Checkpoint vor). Das bedeutet für Schüler und Lehrkräfte nach der Notschließung vor einem Jahr: Langes Warten in einem unzureichenden Ersatzstandort auf eine aufwändige Sanierung statt eines schnellen Umzugs in einen Neubau. Hier ein Auszug aus der Denkmalschutzprosa: Die langen Flügelbauten „umarmen“ den Schulhof und „behüten“ die Kinder – es sei denn, ihnen fällt das Dach auf den Kopf. Susanne Vieth-Entus hat die ganze Geschichte hier für Sie aufgeschrieben. | |||
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„Die Stimmung beim Sonnenuntergang ist überwältigend“, schwärmt die landeseigene Tourismus-Gesellschaft „visitBerlin“ vom Tempelhofer Feld, und weiter: „Mitten in der Stadt bietet sich ein Horizont!“ Doch damit könnte es bald vorbei sein. Das zentrale Argument des Senats für eine Bebauung von Teilen des Feldes ist die zurzeit herrschende Wohnungsnot. Seine Kraft schöpft der Feldrevisionismus deshalb aus der stoischen Behauptung seiner Vernunft, als Sedativum verabreicht er den Skeptikern Wohlklangwörter: „Behutsam“ soll gebaut werden, und nur auf „einem sehr geringen Umfang der Fläche des Feldes“. Nicht nur verträglich, nein, „sehr verträglich“ soll alles werden. Doch das ist eine Illusion – und auch die anderen Argumente der Baufreunde sind weniger vernünftig als Sie erscheinen. Der Wille, unbedingt hier zu bauen, wird nicht so sehr getragen von tiefer Sorge über die Wohnungsnot, sondern mehr von Trotz und dem Wunsch nach Revanche für den erfolgreichen Volksentscheid, wie sich bei näherer Betrachtung aller Zahlen, Daten und Fakten zeigt (ausführlich hier). Und was meinen Sie? Wir freuen uns auf Ihre Mails an checkpoint@tagesspiegel.de. | |||
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