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+ Das solidarische Grundeinkommen von Michael Müller floppt + Der Senat verschleppt Volksbegehren + Bereits 3000 Unterschriften für den Erhalt des Clärchens Ballhaus +
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  Tagesspiegel Checkpoint vom Samstag, 04.01.2020 | Heute stürmisch mit Schauern, morgen bedeckt mit Chance auf Sonne bei 4-5 °C.  
  + Das solidarische Grundeinkommen von Michael Müller floppt + Der Senat verschleppt Volksbegehren + Bereits 3000 Unterschriften für den Erhalt des Clärchens Ballhaus +  
Lorenz Maroldt
von Lorenz Maroldt
  Guten Morgen,

fast 70 Prozent der Berlinerinnen und Berliner leben außerhalb des S-Bahnrings, aber für den Senat ist das oft nur irgendwo jottwede (für Neuberliner: ganz weit draußen). Im Mittelpunkt des politischen und öffentlichen Interesses stehen meistens Innenstadtthemen, die in Spandau, Marzahn, Südneukölln und Mariendorf kaum eine Rolle spielen: E-Scooter, Parklets, Rollkoffergeschwader… Manches davon hätten sie hier sogar ganz gerne. Stattdessen wartet z.B. Mahlsdorf seit 14 Jahren auf eine Ampel (CP v. 2.1.).

Wie wäre es z.B. endlich mal mit einer Radschnellverbindung von der Landsberger Allee Richtung Innenstadt? Wer heute dort langfährt, ist entweder mutig oder lebensmüde. Doch der Senat sagt: „Mit einem Baubeginn ist nicht vor 2023 zu rechnen.“ (Q: Staatssekretär Ingmar Streese).

Oder dann vielleicht wenigstens ein paar zusätzliche gesicherte Fahrradabstellanlagen am hoch frequentierten S- und U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz? Wir haben ja Verkehrswende, und die Leute sollen mit den Öffis fahren. Doch der Senat sagt: „Derzeit wird der Bedarf für das Jahr 2030 ermittelt.“ (Q: ebd, DS 18/21790)  

Ich habe mit Ex-Senator Mario Czaja darüber gesprochen, ob der Senats die Außenbezirke vernachlässigt – der Abgeordnete aus Wuhletal sagt: „Wir gehören offensichtlich zum ungeliebten und zweitrangigen Stadtrand.“ Im Interview weiter unten nennt er auch gleich ein paar weitere eklatante Beispiele (Abo-Fassung).
 
     
 
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  Anders als etwa in Estland, wo 99 % der staatlichen Verwaltungsleistungen digital erledigt werden (hier ein schöner Tech-Bericht von Oliver Bilger) bietet die Berliner Verwaltung online keine Dienstleistungen an, sondern nur „Informationen über Dienstleistungen“ – hier ein kleines exklusives Top-9-Ranking, was auf dem offiziellen Stadtportal „berlin.de“ am meisten nachgefragt wird (Zugriffe September bis November 2019, insgesamt enthält die Datenbank 700 „Leistungsbeschreibungen“):

1) Anmeldung einer Wohnung: 417.245
2) Personalausweis beantragen: 130.624
3) Führungszeugnis: 94.624
4) Reisepass beantragen: 88.650
5) Meldebescheinigung beantragen: 53.125
6) WBS beantragen: 37.442
7) Kinderreisepass beantragen: 34.829
8) Abmeldung einer Wohnung: 32.931
9) Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz: 32.501

So, schauen wir doch mal nach unter „Anmeldung einer Wohnung“… und was lesen wir da?

Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich nun bei der Meldebehörde anmelden.“ Aha. Dann mal schnell los. Aber…

Eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.“

Na dann drücken wir eben den Button „Termin berlinweit suchen und buchen… und stellen fest: Der nächste freie Termin ist leider erst in vier Wochen - wenn bis dahin der Regierende Bürgermeister nicht aus Versehen das Internet gelöscht hat.(Q: Innenverwaltung, DS 18/21787, Anfrage MdA Sven Kohlmeier).
 
     
 
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  Der Anbau von Aufzügen ist jetzt auch in Alt-Treptow, Niederschöneweide und Oberschweineöde verboten, die Begründung: Das ist hier „kein Standard“ – und könnte „Aufgrund der Vorbildwirkung“ Entwicklungen in Gang setzen, die „eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr“ nach sich ziehen. Ok, die Politik bemüht sich zu Recht, die rasante Gentrifizierung vieler Kieze zu bremsen. Aber warum geht sie dabei nicht etwas fantasievoller vor (z.B. gebundene Förderung), damit auch alte und behinderte Menschen so lange wie möglich in ihren Wohnungen bleiben können? „Inklusion“, „barrierefreies Wohnen“ und die „Senior*innenfreundliche Stadt“ sind vertraglich vereinbarte Koalitionsziele. Oder ist der Zusatz „Ausnahme: in Erhaltungsgebieten“ nur vergessen worden?  
     
 
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  Laura Hofmann meldete hier gestern über die Einstellung eines Verfahrens wegen Körperverletzung mit Fahrerflucht: Ein Radler wurde angefahren, die Ermittler konnten kein „öffentliches Interesse“ feststellen – u.a., weil „die Verletzungen nicht schwerwiegend sind“. Aha. Wieviel Schürfwunde darf’s denn sein, bitte? „Reicht eine Prellung, oder sollte doch schon was gebrochen sein?“, fragt auch Daniel Drepper, Betroffener in diesem Fall.

Tja, offenbar bewegen sich die Ermittler auf Wolke 7 durch die Stadt, wie zwei weitere Fälle zeigen: Unser Kollege Daniel Erk wurde vorsätzlich angefahren, um ihn in den Türbereich der parkenden Autos zu drängen – Verfahren eingestellt. Und Christopher Lauer berichtet von einer Einstellung nach einem Beinahe-Unfall, Begründung: „Die vorfahrtsberechtigten Radfahrer“ wurden „infolge Unachtsamkeit übersehen“, und: „Es handelt sich um ein Augenblicksversagen, wie es im Berliner Straßenverkehr tagtäglich zu sehen ist“, gefolgt von dem Hinweis: „Etwaige Ordnungswidrigkeiten sind bereits verjährt.“

Aber genau solche „Augenblicke“ sind gefährlich, und gerade weil sie „tagtäglich zu sehen“ sind, ist eine höhere Achtsamkeit wichtig. Die fatalistische Haltung, die aus solchen Einstellungsbescheiden spricht, hilft nicht dabei, den Verkehr sicherer zu machen – im Gegenteil.
 
     
 
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