Firmen dürfen nach Vertragsende Ihre persönlichen Daten nicht weiterverwenden. Das ist in der Datenschutzgrundverordnung(DSGVO) geregelt und Sie können das für sich nutzen. Haben Sie erst vor Kurzem Ihren Strom- oder Gasanbieter gewechselt, können Sie daher Ihren alten Versorger dazu auffordern, Ihre persönlichen Daten zu löschen.
Das hat einen wichtigen Vorteil: Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu diesem Anbieter zurückkehren, können Sie so erneut von einem Neukundenbonus profitieren. Durch die vorige Löschung Ihrer Daten kann der Anbieter Sie nämlich schwerer als ehemaligen Kunden identifizieren.
Übrigens: 2025 steigen die Strompreise voraussichtlich wieder an. Es lohnt sich also, jetzt den eigenen Tarif zu überprüfen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln!