jetzt ist sie doch gekommen: Die Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Irgendwie war das zu erwarten, denn bisher war der Eingang bei den Finanzämtern doch eher schleppend. In Bayern zum Beispiel wurden bis einschließlich 12. Oktober nur rund 32,5 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen eingereicht, andere Bundesländer melden ähnliche Zahlen. Die Gründe sind vielfältig – manch einer verzweifelt an der Eingabe, einige Menschen scheinen aus Prinzip jede Frist ausreizen zu wollen, Steuerberater müssen sich zurzeit um die nicht gerade einfache Schlussabrechnung von Coronahilfen kümmern und so weiter. Nun ist also der 31. Januar 2023 der letzte Abgabetag. Allen, die noch nicht abgegeben haben, empfehle ich: Setzen Sie sich an ihre Grundsteuererklärung, wenn Sie mal an einem verregneten Herbstwochenende ein bisschen Zeit haben. Denn wenn die Sonne scheint, werden Sie noch weniger Lust dazu haben. Warten Sie nicht zu lange, denn auch der 31.1. 2023 wird irgendwann vor der Tür stehen.
Erhofft und erwartet – eine Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung. Bayerns Finanzminister Albert Füracker hat Mitte Oktober nach der Finanzministerkonferenz mitgeteilt, dass allen, die noch nicht abgegeben haben, doch noch Zeit bleibt.» Grundsteuererklärung
Bis zum 31.10.2022 müssen Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Nutzen Sie dafür unsere Software »GrundSteuerErklärung«:Abruf der Daten von den Geoportalen der Bundesländer (z.B. Bodenrichtwerte)Schritt für Schritt durch die Erklärung, inkl. HilfetexteAutomatisierte Prüfung auf fehlende oder unplausible AngabenSichere und zuverlässige AbgabeHöchste Datensicherheit» Informationen & Download
Einen großen Erfolg erzielte ein Unternehmensberater, der nach einem unverschuldeten Autounfall vor dem Amtsgericht gegen die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers geklagt hatte. Unstrittig war die »Schuldfrage«, gestritten wurde jedoch über die Nutzungsausfallentschädigung, bei der sich die Versicherung knickerig zeigte.» Autounfall
Mit dem Steuertipps-Fahrtenbuch weisen Sie Ihre geschäftlichen bzw. dienstlichen und Ihre privaten Fahrten für Ihr Fahrzeug nach - und rechnen so mit dem Finanzamt ab. Es enthält Felder für alle geforderten Daten und Angaben. Super-sicher entsprechend den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums.
Manchmal packt das Finanzamt zwei Steuerbescheide in einen Umschlag. Steuerzahler, die behaupten, dass einer der Bescheide fehlt, haben dann schlechte Karten – denn in der Poststelle der Finanzverwaltung wird alles genau dokumentiert.» Steuerbescheid
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