| Newsletter vom 10.04.2018 |
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Vorsorge bleibt Herausforderung | Für viele selbstständige Handwerker ist die Planung der Altersvorsorge eine große Herausforderung. Wer ein paar Tipps berücksichtigt, kann aber auch in Zeiten niedriger Zinsen ein tragfähiges Konzept für die Finanzierung des Rentenalters aufstellen. Von Thomas Hammer mehr |
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Finanzspritze gegen Wohnungsnot | Geldsegen für Familien und jede Menge Aufträge für das Handwerk. Das Baukindergeld klingt wie eine gute Sache, wird aber dennoch kritisiert. Wie die staatliche Förderung funktioniert, wer sie bekommt und wo der Haken an der ganzen Sache ist. Von Max Frehner mehr |
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Arbeitsbeurteilung | Ein Zwischenzeugnis kann Handwerkern als Absicherung dienen, wenn es unvorhergesehen zu einem Jobwechsel kommt. Bei der Beantragung gibt es allerdings ein paar Spielregeln zu beachten. Was Sie wissen müssen. Von Sebastian Wolking mehr |
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Fit in den Frühling | Zur Arbeit radeln oder eine ausgiebige Tour mit dem Fahrrad ins Grüne machen – wenn der Frühling kommt, beginnt das Fahrvergnügen mit dem Drahtesel. Doch vor der ersten Ausfahrt sollte der Besitzer sein Rad gründlich durchchecken. Was alles dazu gehört. mehr
Bildergalerie |
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| Bildergalerie | | © www.haibike.de | pd-f | Was gibt es 2018 Neues im Bereich Geländeradsport? Das sind die Trendprodukte für das kommende Jahr. | Alle Bildergalerien
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Bildergalerie | | © bakhtiarzein - stock.adobe.com | Wussten Sie, dass im Jahr 2016 rund 5,45 Millionen Menschen im Handwerk beschäftigt waren? In unserer Bildergalerie haben wir spannende Handwerker-Fakten zusammengetragen. | Alle Bildergalerien
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| -ANZEIGE- | Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Handwerker sind besonders betroffen, da sie häufig schwer körperlich arbeiten. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, muss mit deutlichen finanziellen Einbußen rechnen. Die Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeits-Versicherung bietet leistungsstarken Schutz. Weitere Infos |
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Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber | Normalerweise steht Arbeitnehmern, die ein krankes Kind betreuen müssen, eine bezahlte Freistellung von bis zu zehn Tagen pro Jahr zu. Bei Auszubildenden mit Kind gelten jedoch andere Regelungen. Sie haben Anspruch auf eine längere Lohnfortzahlung – und zwar bis zu sechs Wochen lang. mehr |
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Aktuell beliebt | | © Fleming-Design - stock.adobe.com |
Steuerbonus | Privatkunden haben einen Anspruch auf eine aufgeschlüsselte Rechnung vom Handwerker, wenn sie diese beim Finanzamt einreichen wollen. Viele Handwerker fragen sich jedoch, wie der Hinweis auf den Handwerkerbonus in der Rechnung aussehen sollte? mehr |
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Handwerkerfrage des Tages | | © Sashkin - stock.adobe.com |
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