| Pandemie, Wohnungsbrände, Wasserschäden, Leerstand – hatten Vermieter dadurch unverschuldet Mietausfälle, können sie die für 2021 gezahlte Grundsteuer anteilig, gegebenenfalls auch komplett, erlassen bekommen. Anträge auf einen Grundsteuererlass müssen allerdings bis spätestens zum 31. März gestellt werden. Die Frist ist nicht verlängerbar. Mehr dazu in der ersten Meldung. Mit ihr finanzieren die Stromkunden seit 22 Jahren den Ökostrom – jetzt wird die sogenannte EEG-Umlage abgeschafft: Am 1. Juli ist Schluss, statt wie bisher geplant erst 2023. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will so die Haushalte finanziell entlasten. Kritiker befürchten, dass die Idee ins Leere laufen könnte. Alles dazu in der zweiten News. Wir wünschen eine informative Lektüre Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
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Grundsteuererlass bei Mietausfall jetzt beantragen | |
| Einen Grundsteuererlass von bis zu 50 Prozent können Vermieter, die unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, verlangen. Ein vollständiger Erlass wird für Grundeigentum gewährt, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Anträge für 2021 können bis zum 31.3.2022 gestellt werden. Jetzt weiterlesen > |
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Kostenloses E-Book: ESG in der Immobilienwirtschaft | ESG rückt in den Fokus der Immobilienwirtschaft, der Einsatz digitaler Lösungen wird unerlässlich. Daten, die mit digitalen ERP-Systemen für die Immobilienwirtschaft erhoben & ausgewertet werden, sind die Voraussetzung für die strategische Ausrichtung und Entscheidungsfindung von Organisationen.
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Waschen und Trocknen im ganz großen Stil. | Waschmaschinen und Trockner müssen in Gemeinschaftswaschküchen einen reibungslosen, effizienten Ablauf sicherstellen und robust und langlebig sind. Sie sollen einfach zu bedienen, immer einsatzbereit und hygienisch sein. Mit Miele Geräte schaffen Sie es, diesen Ansprüchen gerecht zu werden.
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Vergütung: ESG als Booster bei CREM-Gehältern | |
| Die Mehrheit der Corporate Real Estate Manager (CREM) mit globaler Verantwortung hat immer mehr Grundgehalt, wie eine Umfrage von Corenet Global zeigt. Prämien und Bonuszahlungen dürften demnach aber künftig stärker an die ESG-Ziele der Immobilienunternehmen gekoppelt werden. Jetzt weiterlesen > |
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