Vorlage von Minister Habeck: Kabinett beschließt EEG-Osterpaket mit Photovoltaik-Booster / Maklerurteil: Widerrufsbelehrung im Spam-Fach? Provisionsanspruch bleibt!
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Sehr geehrter Herr Do,
das Bundeskabinett hat gestern ein Gesetzesbündel zum beschleunigten Ausbau von Ökostrom verabschiedet. „Osterpaket“ hat Grünen-Minister Robert Habeck sein „Baby“ genannt. Die Immobilienbranche dürften besonders die geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tangieren: Solardächer sind da von herausragendem Interesse. Was beschlossen wurde und wie es nun weiter geht, lesen Sie in der ersten Meldung.
 
Eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann den Makler schon einmal seine Provisionsansprüche kosten. Das heißt aber nicht zwingend, dass ein Kunde die Courtage nicht zahlen muss, wenn die Belehrung im E-Mail-Spam-Ordner automatisch gelöscht wurde, hat ein Gericht entschieden. Die Urteilsbegründung und einen Praxistipp finden Sie im zweiten Beitrag.
 
 
Wir wünschen eine spannende Lektüre
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
Kabinett beschließt EEG-Osterpaket mit Photovoltaik-Booster
Ostereier bunt Zaun OsternDas Bundeskabinett hat das sogenannte Osterpaket von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck verabschiedet: Mit den Gesetzentwürfen soll der Ausbau erneuerbarer Energien massiv vorangetrieben werden. Vor allem die Ziele für Solarstrom wurden angehoben.
 
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Widerrufsbelehrung im Spam-Fach? Provisionsanspruch bleibt!
Spam Spam-Ordner Email Delete-TasteWer per E-Mail kommuniziert, sollte auch regelmäßig die Spam-Ordner kontrollieren. Verschwindet eine Widerrufsbelehrung beim Kunden versehentlich, müssen Makler noch lange nicht um ihre Provision bangen. Im vorliegenden Fall sah das OLG Schleswig den Beweis der Zustellung ordnungsgemäß geführt.
 
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Aareal-Übernahme: Finanzinvestoren planen neue Offerte
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