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Deubner Recht und Praxis
 
  Haben Sie das Wechselmodell schon im Griff?  
     
     
  Berechnen Sie jetzt mühelos den Kindesunterhalt beim Wechselmodell!  
     
     
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

die gemeinsame Erziehung der Kinder durch getrennt lebende Eltern bringt Chancen mit sich, aber auch Herausforderungen. In diesem Zusammenhang steigt vor allem die Beliebtheit des Wechselmodells.

Kein Wunder, dass die Berechnung des Kindesunterhalts auch in Ihrer Kanzlei immer häufiger vorkommen wird. Und dies bedeutet für viele Kolleginnen und Kollegen eine ziemliche Herausforderung.

Mit der DVD-ROM „1x1 des Familienrechts“ ist dies kein Problem für Sie. Denn mit der erweiterten Berechnungsfunktion meistern Sie mühelos

  1. die Anrechnung des Kindergeldes bei hälftig geleistetem Barunterhalt,
  2. die Anrechnung des Kindergeldes, wenn nur ein Pflichtiger den vollen Kindesunterhalt leistet,
  3. den alleinigen Kindergeldausgleich, der einen Ausgleich des Barunterhaltes zwischen den Pflichtigen unberücksichtigt lässt, sowie
  4. die gänzliche Ausblendung des Ausgleichsthemas.

©Nicole Effinger – fotolia.com
 
 

 
  Und wenn Sie noch offene Fragen zum Wechselmodell haben, schlagen Sie einfach im „Lexikon des Unterhaltsrechts“ nach. Denn das wird auf der DVD-ROM „1x1 des Familienrechts“ gleich mitgeliefert.

Sie sehen: Mit der DVD-ROM „1x1 des Familienrechts“ haben Sie das Wechselmodell im Griff. Das sollten Sie unbedingt einmal 30 Tage gratis und in Ruhe testen.
 
     
   
     
     
  Stellen Sie sich einmal vor ...  
     
  ... Sie führen Ihre familienrechtlichen Berechnungen nicht mehr händisch durch. Und auch das Fluchen über eine hochkomplizierte Software hat ein Ende. Stattdessen profitieren Sie von einer Software  
     
 
mit übersichtlichen Eingabemasken, die Sie intuitiv zu den richtigen Rechenergebnissen führt – sowohl bei Einkommen/Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich als auch bei der Verfahrenskostenhilfe
mit einem praktischen Unterhaltslexikon, in dem Sie über 400 Stichwörter bequem nachschlagen
mit einem Lexikon des Versorgungsausgleichs, das Sie mit dieser komplexen Materie nicht im Regen stehen lässt
mit Düsseldorfer und Bremer Unterhaltstabellen 2021 sowie allen aktuellen OLG-Leitlinien
mit rund 100 Formularen und Checklisten
 
     
  Das würde doch auch Ihre Arbeit deutlich vereinfachen und beschleunigen, oder?

Die Lösung heißt: „Das 1x1 des Familienrechts“.
 
     
   
     
  Stellen Sie sich das „1x1 des Familienrechts“ vor wie einen Kollegen, der nicht nur ein juristisches, sondern auch ein mathematisches Genie ist. Und er steht Ihnen bei jeder Frage hilfreich zur Seite. Schneller kommen Sie kaum zur Lösung.

Und wie das geht, zeigen wir Ihnen jetzt an einem Beispiel, wie Sie es wahrscheinlich auch kennen:

Ihre Mandantin will sich von ihrem Ehemann scheiden lassen. Sie möchte wissen, wie viel Unterhalt sie für sich und die drei Kinder verlangen kann. Ihr Mann hat mit seiner Freundin noch ein weiteres minderjähriges Kind.
 
     
     
 
Schritt 1 (ohne das 1x1 des Familienrechts)

Sie müssen das Nettoeinkommen der Beteiligten ermitteln, um die Unterhaltsansprüche berechnen zu können. Vom Bruttoeinkommen können abgesetzt werden:

  • Steuern
  • Pflichtversicherungsbeiträge
  • Vorsorgeaufwendungen etc.

Um zu wissen, in welcher Höhe die Abzüge vorgenommen werden können, müssen Sie diese Werte kennen:

  • Lohn- und Einkommensteuertabelle
  • die aktuellen sozialversicherungsrechtlichen Werte
  • die Beitragsbemessungsgrenze
  • Krankenversicherungssätze
  • diverse Freibeträge und Pauschalen

Dabei ändern sich die meisten Rechenwerte mindestens einmal im Jahr. Wer behält da noch den Überblick?

Einfacher geht es mit dem 1x1!

1. Alle Eingaben in einer Maske tätigen:



2. Auf Ergebnis klicken:



 
Schritt 2 (ohne das 1x1 des Familienrechts)

Nun berechnen Sie den Unterhalt. Zunächst betrachten Sie den Hauptverdiener. Hier sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:

  • Wie hoch ist der Erwerbstätigenbonus?
  • Welcher Berufsaufwand kann geltend gemacht werden?
  • Welche Vorsorgeaufwendungen sind anzurechnen?
  • In welcher Höhe können Fahrtkosten abgezogen werden?
  • Besteht ein Wohnvorteil?
  • Können darauf entfallene Schulden abgesetzt werden?
  • Wie hoch ist der Splittingvorteil?

Und dazu kommt: Jedes Oberlandesgericht sieht die Dinge anders.

Mit dem 1x1 ist das kein Problem!

Einfach das zuständige OLG anklicken – und die aktuellen Werte werden automatisch für die Berechnung herangezogen.

Hauptverdiener:



Weitere Verdiener:



 
Schritt 3 (ohne das 1x1 des Familienrechts)

Sie wollen den Kindesunterhalt ausrechnen. Sie müssen wissen

  • Wer ist barunterhaltspflichtig?
  • Müssen u.U. mehrere Pflichtige zahlen?
  • Wie wirkt sich eigenes Einkommen der Kinder aus?
  • Wie hoch ist jeweils das Kindergeld?
  • In welcher Höhe wird Kindergeld angerechnet?

Mit dem 1x1 steht Ihnen ein übersichtliches Eingabefeld für den Kindesunterhalt zur Verfügung. Für bis zu 8 Kinder!





 
Schritt 4 (ohne das 1x1 des Familienrechts)

Nun kommen Sie zum Ergebnis. Es liegt ein Mangelfall vor, wie beim Großteil aller Unterhaltsmandate. Nun wird es erst richtig kompliziert. Hier sind diverse Faktoren zu berücksichtigen. Sie müssen Varianten rechnen. Und dies alles im Kopf?

Machen Sie es sich leicht und nutzen Sie das Mangelfall-Formular des 1x1. Je nachdem, welches Feld Sie anklicken, ändern sich die Ergebnisse. So können Sie schnell die für Ihren Mandanten günstigste Alternative wählen.

Frage zum Mangelfall



Ergebnis zum Mangelfall



 

Mit dem 1x1 des Familienrechts exportieren Sie die gesamten Berechnungen zu Ihrem Fall druckfertig als Word- oder PDF-Dokument.

 
     
     
   
     
  Und wenn bei der Berechnung Fragen auftauchen?  
     
  Kein Problem:

Hier helfen Ihnen die beiden Lexika zum Unterhaltsrecht und zum Versorgungsausgleich. In den insgesamt über 500 Stichwörtern finden Sie auf fast jede Frage die richtige Antwort. Und das, ohne Ihren Schreibtisch verlassen zu müssen. Auch das spart Ihnen eine Menge Zeit. Zeit, die Sie sinnvoller in die Mandantenberatung investieren.
 
     
  Mehr Zeit für fundierte Mandantengespräche ... das hat sich herumgesprochen!  
     
  Für Sie, sehr geehrte Damen und Herren, fassen wir in 5 Punkten zusammen, warum sich die Arbeit mit dem „1x1 des Familienrechts“ auch für Sie lohnt:  
     
 
Sie sparen Arbeitszeit: Das Programm automatisiert die lästigen Berechnungen im Familienrecht. So reduzieren Sie erheblich den Zeitaufwand pro Mandat.
Sie können das Programm sofort anwenden: Dank der klaren Benutzerführung und den instruktiven Bildschirmmasken finden Sie sich von Anfang an problemlos zurecht.
Sie können sich auf die Richtigkeit der Berechnungen verlassen: Die Rechenwertbibliothek ist immer aktuell und die Verbraucherpreisindizes werden kostenlos online aktualisiert.
Sie behalten den Überblick über Ihre Berechnungen: Sie speichern die Daten und Ihre Berechnungen einfach ab und können sie jederzeit öffnen und bearbeiten.
Alle Rechenergebnisse können Sie übersichtlich ausdrucken: Ihre Mandanten wird dies überzeugen.
 
     
   
     
  Zweimal im Jahr erhalten Sie eine neue Edition mit allen aktualisierten Rechenwerten, Tabellen, Leitlinien, usw. usf. Selbstverständlich sind auch immer alle neuen Normen und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Und wenn Sie keine neue Edition wünschen, senden Sie sie einfach kommentarlos zurück. Das war’s. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung. Aber sinnvoller ist es natürlich schon.  
   
     
  Viele Kollegen sind erleichtert, dass ihnen das Gericht das Thema „Versorgungsausgleich“ abnimmt. Aber Achtung: wenn’s hart auf hart geht, tragen Sie allein das Haftungsrisiko.

Um Sie vor diesem Risiko zu schützen, ermitteln Sie mit dem „1x1 des Familienrechts“ auch problemlos den Versorgungsausgleich.

Normen, Rechenwerte und Unterhaltssätze ändern sich laufend. Dabei das Ganze immer selbst im Blick zu behalten ist schier unmöglich!

Wagen Sie sich nicht mehr aufs Glatteis und googlen Sie nicht mehr nach fragwürdigen Rechenwerten, die Sie dann mit Taschenrechner, Stift und Papier zur Unterhaltsberechnung nutzen.

Arbeiten Sie nur noch mit dem „1x1 des Familienrechts“, denn mit der brandneuen Edition des „1x1 des Familienrechts“ rechnen Sie bereits mit den Werten für 2021.
 
     
   
     
  Deswegen sollten auch Sie sich für das „1x1 des Familienrecht“ entscheiden – Ihre Rückversicherung, die auch noch Zeit spart, für gerade einmal 198 € (zzgl. 5,90 € Versand und USt.).  
     
  Setzen Sie einmal das Haftungsrisiko und die Zeitaufwände dagegen:  
     
 
Wie viele Stunden verbringen Sie mit familienrechtlichen Berechnungen, wenn Sie alle Rechenwerte ergoogeln und mit Papier, Bleistift und Taschenrechner arbeiten?
Wie oft sitzen Sie fluchend vor Ihrem Rechner, weil Ihr Berechnungsprogramm nicht so aktuell und nicht so übersichtlich ist wie das „1x1 des Familienrechts“?
Wie hoch ist Ihr Haftungsrisiko, weil Ihre familienrechtlichen Berechnungen fehlerhaft sind?

Übers Jahr gerechnet sicherlich ein Mehrfaches dieses Betrags! Und die Arbeitszeit, die Sie so gewinnen, nutzen Sie für die wirklich wichtigen Dinge.

Sie werden nicht mehr auf das „1x1 des Familienrechts“ verzichten wollen.

Lassen Sie sich diesen Zeit-Sparer und Haftungs-Minimierer nicht entgehen und antworten Sie gleich jetzt!


 
     
 
 
 

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