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Sehr geehrter Herr Do,

dass Sie als Steuerberater mit sensiblen Daten Ihrer Mandanten umgehen, liegt auf der Hand. So wie Anwälte und andere Berufsgruppen unterliegen Sie einer Schweigepflicht - auch Berufsgeheimnis genannt. Aber welche Pflichten haben Sie konkret im Berufsalltag? Etwa wenn Sie Dienstleister und Externe beauftragen? Der Bundestag hat eine Änderung der strafrechtlichen Regelung auf den Weg gebracht. Das bedeutet Erleichterungen - aber auch neue Pflichten. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Berufsgeheimnis: Änderungen beim Umgang mit Mandantendaten  
Der Bundestag hat eine Änderung des § 203 StGB beschlossen, der die Pflicht zur Wahrung von Berufsgeheimnissen u.a. für Steuerberater und Anwälte regelt. Demnach können künftig einem größeren Personenkreis Einzelheiten über Mandanten offenbart werden. Allerdings erweitern sich auch die Pflichten von Berufsgeheimnisträgern - z.B. bei der Auswahl und der Verpflichtung von Dienstleistern. Mehr erfahren Thomas Jansa © fotolia.de
 
Geldwäschegesetz senkt Schwellenwert bei Bargeschäften 
Mit dem Geldwäschegesetz 2017 sind strengere Vorgaben für die Geldwäsche-Compliance in Kraft getreten. Insbesondere sinkt der Schwellenwert für Dokumentationen und besondere Vorkehrungen bei Bargeldgeschäften von 15.000 € auf 10.000 €. Die Identifizierung von Geschäftspartnern soll künftig auch auf elektronischem Weg möglich sein. Zudem werden die Sanktionen bei Verstößen verschärft. Mehr erfahren by-studio © fotolia.de
 
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