die großen Marktplätze bewerben alle auch die Angebote ihrer Händler auf externen Seiten, beispielsweise auf Preisvergleichsportalen.
Einen Händler hat das unvorbereitet erwischt, eBay hatte auf Basis seines Angebots eine wettbewerbswidrigen Anzeige geschaltet und schließlich verurteilte das OLG Rostock den Händler dafür. Der Argumentation des Beklagten, dass eBay den Verstoß begangen habe, folgte das Gericht nicht.
Die wichtigste Erkenntnis aus diesem Vorgang: HändlerInnen müssen sich bewusst sein, dass ihre Angebote so gestaltet sein müssen, dass sie auch auf Preisvergleichsportalen bestehen können. Nicht ganz einfach, aber mehr dazu in unserem Thema des Tages.
Abschließend möchte ich Ihre Aufmerksamkeit noch auf ein spannendes E-Commerce-Tool in unserer Rubrik "Background" lenken: Lily AI, ein KI-Suchfeature, das umgangssprachliche Suchbegriffe mit Produkteigenschaften verbindet.
Einen rechtskonformen Donnerstag wünscht
Ihr Jochen G. Fuchs | Ressortleiter E-Commerce INTERNET WORLD
Unternehmen können es sich nicht leisten, bei Geschäftsstrategien selbstgefällig zu werden. Dieses Whitepaper zeigt, wie ein Cloud-ERP-System helfen kann, ihr Unternehmen widerstands- und wachstumsfähig zu machen.
Ein eBay-Verkäufer wurde aufgrund einer von eBay geschalteten Google-Shopping-Anzeige für sein eBay-Angebot verklagt, da die Anzeige wettbewerbswidrig gestaltet war, berichtet Internetrecht-Rostock.de.
Instinktiv möchten HändlerInnen und PressevertreterInnen jetzt auf eBay schimpfen, damit würden wir es uns allerdings ziemlich einfach machen.
Aus mehreren Gründen:
Die Anzeigen liegen im Interesse der HändlerInnen, schließlich ist das (unbezahlte) Werbung für die eigenen Angebote.
Die Anzeigen der Plattformen auf den diversen Portalen basieren auf den Angeboten der HändlerInnen, wenn die Angebote also auf den Plattformen wettbewerbswidrig gestaltet sind, ist der Schaden vorprogrammiert und nicht von den Plattformen verursacht worden.
Wichtig ist für HändlerInnen:
Wahrzunehmen, dass ihre Angebote jederzeit in Preisvergleichsportalen auftauchen können, wenn sie Angebote auf Onlinemarktplätzen einstellen. Die Marktplätze verpflichten sich ja buchstäblich dazu, wie auch dem Leistungsversprechen in den eBay-AGBs für HändlerInnen zu entnehmen ist.
Darauf zu achten, dass die Angebote so gestaltet sind, dass sie nicht nur auf den Marktplätzen, sondern auch in den Preisvergleichsportalen rechtskonform erscheinen.
Deshalb die üblichen Portale zu prüfen und die eigenen Angebote, die dort durch Dritte gestreut werden, zu beobachten.
Mehr zum Urteil und zu den Handlungsempfehlungen für HändlerInnen in meiner Analyse des Themas des Tages:
Wie das Startup Lily AI in den USA die Fashionbranche erobert (New York Times) Lily AI indexiert komplette Sortimente und erstellt automatisiert ein Match der Produkteigenschaften mit umgangssprachlichen Suchbegriffen. Damit eröffnet die Technologie völlig neue Suchqualitäten. Im Einsatz ist das Tool bei Macy’s, Bloomingdale’s, Gap und Abercrombie & Fitch. Bloomingdale's beispielsweise soll jährlich 20 Millionen US-Dollar zusätzlichen Umsatz durch Lily AI erwirtschaften. Dabei ist die Technologie des Startups Branchen-agnostisch und kann in jeder Produktkategorie eingesetzt werden.
Etsy führt das brandneue “Etsy Share & Save”-Programm ein: Effektives Marketing und reduzierte Gebühren für Verkäufer (Onlinemarktplatz.de) Etsy hat sich im Laufe der Jahre als eine der führenden Plattformen für handgemachte und einzigartige Produkte etabliert. Mit über 6 Millionen Verkäufern und einer stetig wachsenden Community von mehr als 90 Millionen Käufern werden neue Maßstäbe im E-Commerce gesetzt. Jetzt geht das Unternehmen einen Schritt weiter und führt ein brandneues Programm ein, das speziell darauf abzielt, die Verkäufergemeinschaft zu stärken: “Etsy Share & Save”.
Warum die USA im Handel weiter den Ton angeben - trotz Konkurrenz aus Asien (INTERNET WORLD plus) Bis zum rasanten Aufstieg asiatischer Plattformen galt der Blick in die USA als Blick in die Zukunft des Handels. Trotz der Innovationsflut aus Fernost lohnt sich immer noch genau zu schauen, was der US-Handel treibt, meint Handelsexperte Nils Seebach.
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