Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 47/2023 vom 30. November 2023 |
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Kommentar | Herbstvollversammlung der Handwerkskammer | "In einer Zeit, in der eine Krise die andere jagt, dürfen die Betriebe nicht auch noch mit unzeitgemäßer Politik belastet werden. Die Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gerade der Handwerksbetriebe muss endlich Priorität in der Politik erlangen", sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl. | |
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Kennzeichnungspflicht | Welche Angaben müssen im Impressum stehen? | Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, müssen ihre Anbieterkennzeichnung nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) gestalten. Wir sagen Ihnen, welche Angaben im Impressum stehen müssen. | |
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Zeitpunkt, Strafen, Beispiele | Achtung: Diese Fehler führen zu einer Insolvenzverschleppung | Wer seiner Insolvenzantragspflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar. Doch wer muss wann einen Antrag stellen? Wann liegt eine Überschuldung vor, wann eine Zahlungsunfähigkeit? Und was ist zu tun, wenn man sich bereits mitten in der Insolvenzverschleppung befindet? Antworten auf wichtige Fragen. | |
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Neue Gesetze, wichtige Fristen | Änderungen im Dezember 2023: Lkw-Maut, Pflege, Wein | Die Lkw-Maut steigt deutlich, Pflegekräfte bekommen mehr Geld und für manche Rasenmäher muss eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden – das wird im neuen Monat wichtig. | |
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Wann dürfen Handwerker sonntags arbeiten? | Arbeit an Sonn- und Feiertagen: Das ist rechtlich wichtig | Das Arbeitszeitgesetz schreibt ein Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen vor. Doch wenn die Heizung ausfällt oder am Wochenende frische Brötchen zum Frühstück gewünscht werden, sind Handwerker auch am Sonntag gefragt. | |
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Steuertipp | Gehalts-Extra: Wenn der Chef seinem Team die Smartphones abkauft | Der Arbeitgeber kauft das Handy des Arbeitnehmers zu einem symbolischen Preis, stellt es dem Arbeitnehmer anschließend zur privaten Nutzung zur Verfügung und übernimmt fortan die monatlichen Mobilfunkgebühren – dieser geldwerte Vorteil dürfte künftig steuerfrei sein. | |
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Menschen mit Behinderung | Best Practice: So wird Inklusion zu einer Win-win-Situation | Sind Menschen mit Behinderung Teil Ihrer Personalstrategie? Eine Tischlerei und zwei weitere Unternehmen, die mit dem "Inklusionspreis für die Wirtschaft" ausgezeichnet wurden, berichten, wie sie das Thema angegangen sind und warum sie heute von einem Gewinn für alle Seiten sprechen. | |
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Änderung zum 1. Juli 2024 | Übergangsgesetz: Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten | Viele Gewerke benötigen für ihre Arbeit ein Gerüst und errichten dieses auch selbst. Das soll auch weiterhin möglich sein. Das Aufstellen von Gerüsten für Dritte ohne Leistungserbringung im eigenen Handwerk ist künftig jedoch allein dem Gerüstbauerhandwerk vorbehalten. | |
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Online-Seminar des ZDH | Geldwäschegesetz: Hier können Sie Ihre offenen Fragen klären | Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bietet am 13. Dezember ein einstündiges Online-Seminar zum Geldwäschegesetz an. Ziel ist es, einen Überblick über die Geldwäscheprävention und die Registrierungspflichten zu geben und Beispiele zu nennen, wann Handwerksbetriebe betroffen sind. | |
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| Handwerk kompakt-Archiv Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv. | Impressum | Handwerkskammer für München und Oberbayern Hausanschrift: Max-Joseph-Straße 4, 80333 München Postanschrift: Postfach 34 01 38, 80098 München Telefon: 089 5119-0 Fax: 089 5119-295 E-Mail: info@hwk-muenchen.de Internet: hwk-muenchen.de USt-Id-Nr. DE 275882982 Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Zuständige Aufsichtsbehörde Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Prinzregentenstraße 28, 80538 München |
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