Bürgergeld: Mietschulden durch Sanktionen – Jobcenter musste nicht zahlen Im Grundsatz sind die Jobcenter dazu angehalten, eine drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern, wenn Bürgergeld-Beziehende Mietrückstände angehäuft haben. Wie aber das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschied, muss die Behörde nicht helfen, wenn der Vermieter ohnehin dem Mieter kündigen wollte. Dabei hatte das Jobcenter den Betroffenen zuvor sanktioniert, weshalb dieser dann die Miete nicht mehr zahlen konnte. |