Regelmäßig kein Hartz-IV-Mehrbedarf für Fahrten zum Arzt Wer regelmäßig zum Arzt fahren muss, hat zum Teil erhebliche Mehrkosten zu tragen. Wer von Hartz IV Leistungen abhängig ist, kann das kaum stemmen. Arbeitslosengeld-II-Bezieher können nur ausnahmsweise sich vom Jobcenter Fahrtkosten für Arztbesuche oder auch für Besuche des inhaftierten Lebenspartners als Mehrbedarf erstatten lassen, urteilte das Bundessozialgericht |