Hartz IV beziehen ohne Eingliederungsvereinbarung Fast alle Hartz IV Bezieher werden durch ihr Jobcenter aufgefordert, eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) zu treffen. Darin sollen meist mehr Pflichten als Rechte fixiert werden. Doch kann Hartz IV auch ohne EGV bezogen werden? Um die “Eingliederung” zu unterstützen, gibt es die Eingliederungsvereinbarung. Im Unterschied zum Verwaltungsakt ist hier die Jobcenter – also der Sachbearbeiter – gezwungen, mit dem Hartz-IV-Bezieher in Verhandlung zu treten. Damit liegt Verwaltungshandeln offen zu Tage – leider nur theoretisch. Denn der Hartz IV Betroffene verfügen in der Regel über eins nicht, worüber der Sachbearbeiter verfügt. Alltägliches Fachwissen. Doch was passiert, wenn überhaupt keine Eingliederungsvereinbarung getroffen wurde? Können daraus Nachteile oder Vorteile entstehen.
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