Kein Anspruch auf Hartz-IV-Mehrbedarf für FFP2-Masken Jobcenter müssen Hartz-IV-Beziehern nicht bis zu 129 Euro als Mehrbedarf für den Kauf von FFP2-Masken bezahlen. Es bestehe lediglich ein Bedarf von sieben bis zehn medizinischen Masken pro Monat, der zumindest vorübergehend vorfinanzierbar und auch aus den Corona-Hilfen in Form der Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro gedeckt werden kann, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Montag, 26. April 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 2 AS 1032/21 ER-B). |