Bürgergeld: Warum die Hartz IV-Erhöhung kein Inflationsausgleich ist Als das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung durch den Bundesvorsitzenden der Grünen, Omid Nouripour, vorgestellt wurde, sagte dieser, dass der Hartz IV-Eckregelsatz beim künftigen Bürgergeld auf “ungefähr auf 500 Euro monatlich” steigen werde. Dadurch würde es eine Erhöhung geben, die eine „signifikante Erhöhung über den Inflationsausgleich hinaus“ sei. Ist das tatsächlich so? Bastian Wessels rechnete diese Aussage einmal durch.
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