Wenn zwei Menschen in einem Haushalt leben, unterstellt das Jobcenter im Grundsatz eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft. Wer aber nicht verwandt ist und auch keine Liebesbeziehung führt und auch nicht verheiratet ist, bildet eine solche Gemeinschaft nicht. Das hätte nämlich Auswirkungen auf die Hartz IV Regelleistungen... |