Arbeitslosengeld: 5000 Euro Rückzahlung wegen 1 Woche Probearbeit Klicken Antragsteller in ihrem Online Antrag auf Arbeitslosengeld den Empfang des Merkblatts „Rechte und Pflichten” als „gelesen” an, sollten sie dieses auch tatsächlich vollständig gelesen haben. Denn wird ihnen dann später das Arbeitslosengeld wegen des Verstoßes gegen Meldepflichten rückwirkend gestrichen, können sie sich nicht mit Unkenntnis herausreden, entschied da Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 1. März 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 AL 15/19). Mehr anzeigen |