Zum Ende des Jahres endet die Frist für Überprüfungsanträge der Hartz IV Bescheide aus dem Jahre 2019. Danach sind die Bescheide nicht mehr anfechtbar. Für Leistungsberechtigte kann sich eine Überprüfung lohnen, wenn Ansprüche falsch berechnet wurden. Die Fehlerquote bei den Bescheiden ist recht groß. Bis Ende Dezember ist ein solcher Antrag möglich. Danach ist die Frist abgelaufen. |
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