Anrechnung von Ebay-Verkäufen bei Hartz IV Wer wenig Geld zur Verfügung hat, versucht sein Einkommen mit Ebay-Verkäufe aufzustocken. Aber Vorsicht: Wer Hartz IV bezieht, muss Einnahmen über der Bagatellgrenze dem Jobcenter melden. Darauf verweist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Sozialgerichts Oldenburg (AZ: S 34 AS 140/21 ER). |