| | Sehr geehrte Damen und Herren, ein eigener Hausbau ist für viele ein Traum. Oder ein Albtraum, wenn man an Verzögerungen, Mängel und Ärger mit Handwerkern oder Bauträgern denkt. Haben Sie betroffene Mandanten? Das neue Bauvertragsrecht soll seit 2018 die Rechte für Verbraucher klarer regeln.Daher ist es besonders relevant, wie die Gerichte die neuen Regeln anwenden. Jetzt hat das OLG Frankfurt insgesamt 18 AGB-Klauseln eines Bauvertrags gekippt - darunter auch eine Regelung zur Bauabnahme. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion | | |
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| | Neues Bauvertragsrecht: OLG kippt zahlreiche AGB-Klauseln | | | | Das OLG Frankfurt hat zahlreiche Klauseln eines vorformulierten Bauvertrags für unwirksam erklärt. Das Gericht monierte u.a. Details einer Klausel, nach der ein Bauwerk als abgenommen gilt, wenn nicht innerhalb einer Frist die Abnahme verweigert wird. Seit dem 01.01.2018 gilt ein neues Bauvertragsrechts. Da es bislang an höchstrichterlicher Rechtsprechung fehlt, ließ das OLG die Revision zu. Mehr erfahren | | |
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| | Synopse: WEG Reform 2020 – Aktuelle Version hier gratis downloaden | | | | Die WEG Reform bzw. das WEMoG ist am 16.10.2020 im BGBl. verkündet worden. Durch unsere Synopse mit dem finalen Stand 16.10. haben Sie alle Änderungen schnell im Griff und bringen sich ohne große Mühen auf den neuesten Stand beim WEG. Sie sehen die alte und neue Fassung des Gesetzes übersichtlich gegenübergestellt. Einen besseren Überblick über die Reform können Sie sich nicht verschaffen. Hier klicken und kostenlos downloaden. |
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| | Unfallversicherung: Rückzahlungsanspruch nach Tod des Versicherten | | | | Unfallrenten, die nach dem Tod eines Versicherten überwiesen werden, gelten als unter Vorbehalt erbracht. Der Versicherungsträger muss dann die Erstattung vorrangig gegenüber dem Geldinstitut geltend machen. War dem Geldinstitut der Tod des Versicherten nicht bekannt, kann der Empfänger der Leistung zur Rückzahlung verpflichtet werden. Das hat das LSG Hessen entschieden. Mehr erfahren | | |
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| | Corona-Pandemie: Keine Eltern und Trauzeugen im Standesamt | | | | Eine Gemeinde muss während der Corona-Pandemie nicht die Teilnahme von Eltern und Trauzeugen eines Brautpaars bei einer Trauung im Standesamt ermöglichen. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Der Ausschluss von Personen von der Trauung, die insoweit für die Eheschließung selbst nicht erforderlich sind, ist demnach vom Hausrecht der Gemeinde gedeckt. Mehr erfahren |
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| | Keine verbotene Eigenmacht nach freiwilliger Schlüsselübergabe | | | | Mit der Herausgabe der Schlüssel für ein gepachtetes Ladenlokal nach Kenntnis von einer außerordentlichen fristlosen Kündigung gibt der Pächter freiwillig den Besitz auf. Er kann dann nicht Wiedereinräumung des Besitzes verlangen. Dies gilt auch, wenn die Übergabe der Schlüssel auf Aufforderung von Polizeibeamten erfolgte. Das hat das OLG Frankfurt in einem Eilverfahren entschieden. Mehr erfahren |
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