Häusliches Arbeitszimmer leichter absetzbar
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| | | Liebe Leserin, lieber Leser, selbstständig sein ist ein Traum, aber immer dieser ganze Papierkram...!? Wenn man dann wenigstens zuhause arbeiten dürfte - mit dem Segen des Finanzamts... Das geht nicht nur Ihnen so. Ein Leidensgenosse hat sich bis zum BFH durchgekämpft und hatte Erfolg: Nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz im Betrieb ist zumutbar, lautete das Urteil der Richter. Am besten schauen Sie gleich im ersten Text nach, ob auch Sie von dem Urteil profitieren können! Die Gründe, die für die Unzumutbarkeit der Nutzung der Praxisräume als außerhäusliches Arbeitszimmer sprachen, lesen sich interessant.
| Bis zum nächsten Mal Ihre | | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Musterfall 2016 für Kleinuntenehmer | | Es gibt viele Selbstständige, die ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, weil ihre Umsätze entweder unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen oder die erbrachten Leistungen per Gesetz von der Umsatzsteuer befreit sind. Für den Gewinnermittlungszeitraum 2016 hat die Steuertipps-Redaktion erstmals einen praxisnahen Musterfall erstellt, der diesem Personenkreis eine wertvolle Unterstützung bei der Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) 2016 bietet. |
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| | | | Leben & Ereignisse | | | Selbstständigkeit Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß. » Weiterlesen |
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