Hartz IV Mehrbedarf fĂŒr Hund, Katze, Meerschweinchen? Jeder BĂŒrger dieses Landes darf sich einen Hund, eine Katze oder Meerschweinchen halten. Auch Hartz IV bzw. Sozialhilfe Beziehern darf der Staat nicht verbieten, ein Haustier zu halten. Allerdings sehen die Regelleistungen im SGB II keinerlei SĂ€tze vor, um ein Haustier zu versorgen. Dennoch könnten einige Hilfen dazu beitragen, ein Haustier zu halten. Mehr anzeigen |