Bei Hitze kann es in der Wohnung unerträglich werden. In Einzelfällen kann dann die Miete gemindert werden, wie Gerichte entschieden haben. Und: Die Vergütung für die Einspeisung von privatem Solarstrom in das öffentliche Netz verringert sich ab August um ein Prozent.
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Guten Tag Herr Do,
die nächste Hitzewelle steht vor der Tür. In Wohnungen kann es dieser Tage vielerorts unangenehm werden – auch für Vermieter, denn obwohl gesetzlich keine Maximaltemperatur festgelegt ist, sehen Gerichte in allzu heißen Bleiben durchaus manchmal einen Mietmangel. Wie Eigentümer vorbeugen können, lesen Sie in unserer Top-News.
 
Wer kann, sollte seine PV-Anlage womöglich noch vor dem 1. August in Betrieb nehmen: Ab dann sinkt die Vergütung für eingespeisten Strom in das öffentliche Netz, die nächste Absenkung folgt ein halbes Jahr später. Für welche Solaranlagen Sie mit welcher Vergütung rechnen können, erfahren Sie im zweiten Beitrag.
 
 
Wir wünschen eine informative Lektüre
 
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
Mietminderung wegen Hitze? Wie Eigentümer sich retten können
Mann Bart Mütze Rettungsring Badeanzug SommerWenn Außentemperaturen die 30-Grad-Grenze überschreiten, kann es in der Wohnung unerträglich werden. In Einzelfällen kann dann die Miete gemindert werden, wie Gerichte entschieden haben. Eigentümer können vorbeugend (teils geförderte) Maßnahmen ergreifen.
 
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Einspeisevergütung für Solarstrom: Stichtag ist der 1. August
Mehrfamilienhaus Solarpanels SolarstromDie Vergütung für die Einspeisung von privatem Solarstrom in das öffentliche Netz sinkt ab dem 1. August um ein Prozent. Wer es vorher schafft, die Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen und anzumelden, profitiert. Die nächste Kürzung kommt dann am 1.2.2025.
 
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Microliving macht sich breit – und ist lukrativ für Vermieter
Apartment modern Küche Wohnung Mikrowohnen WohnungstürDie Nachfrage steigt, das Investment ist lukrativ – der Abstand zwischen klassischer Miete und All-in-Miete für Microliving liegt bei rund zehn Euro pro Quadratmeter. Experten sehen Potenzial im Neubau, bei Umplanung von Büros und der Konversion von Bestandsimmobilien.
 
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BGHSiegreiche Anfechtungskläger zahlen Prozesskosten der WEG mit
Gelbes Modellhaus auf GeldscheinenEin Wohnungseigentümer, der eine Anfechtungsklage gewonnen hat, muss sich gleichwohl an den Prozesskosten der unterlegenen WEG beteiligen. Ausnahme: In der WEG ist etwas anderes vereinbart oder beschlossen.
 
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