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Geldtipps.de
 

Lieber Herr Do,

die Lebenshaltungskosten steigen. Deshalb werden die Geldleistungen bei der Grundsicherung angehoben (erste Nachricht).

Den aktuellen Stand des Rentenrechts und zahlreiche Experten-Tipps enthält unser Kleiner Rentenratgeber (zweite Nachricht).

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen im kommenden Jahr um fast drei Prozent. Zudem wird der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse angehoben. Ausführliche Berechnungen der finanziellen Belastungen finden Sie in unserer dritten Nachricht.

Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass es unter bestimmten Umständen beim Arbeitslosengeld unschädlich ist, wenn man vorzeitig kündigt. Die Details lesen Sie in unserer vierten Nachricht.

Unsere Rechtsexperten erläutern, was bei einem Nottestament zu beachten ist (fünfte Nachricht).

 
Michael Santak
Bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Santak
Michael Santak
Redaktion Geldtipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Geld vom Staat I
Ab 1.1.2018: 416 Euro Grundsicherung
» Tipps
Der kleine Rentenratgeber
» Abgaben
Sozialversicherungswerte 2018
» Geld vom Staat II
Keine Sperrzeit nach Altersteilzeit
» Recht
Nottestament: Drei neutrale Zeugen müssen es sein
 
   
 
   
 

Ab 1.1.2018: 416 Euro Grundsicherung

Der Regelsatz für alleinstehende Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigt ab dem kommenden Jahr auf 416 Euro im Monat. Das sind monatlich sieben Euro mehr als der Regelsatz 2017, der bei 409 Euro im Monat lag.

 

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Der kleine Rentenratgeber

 
Der kleine Rentenratgeber

Dieser Renten-Ratgeber gibt Ihnen anhand zahlreicher praxiserprobter Beispiele und einfacher Erläuterungen einen umfassenden Überblick über die aktuelle gesetzliche Rentensituation einschließlich aller Neuerungen zum 1. Juli 2017.

Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung! Dadurch erhalten Sie die Grundlage für eine optimale Planung Ihrer Altersvorsorge.

Jetzt Informieren
 
   
   
 

Sozialversicherungswerte 2018

Im Jahr 2018 steigen die Sozialabgaben in Westdeutschland für Bruttomonatsgehälter ab 6.500 € um 32,42 € (+2,92 %) gegenüber dem Jahr 2017, und zwar auf 1.144,44 € pro Monat (2017: 1.112,02 € pro Monat).

 

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Keine Sperrzeit nach Altersteilzeit

Bundessozialgericht: Wer nach Altersteilzeit Arbeitslosengeld beantragt, muss keine Sperrzeit hinnehmen.

 

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Nottestament: Drei neutrale Zeugen müssen es sein

In Fällen unmittelbarer Todesgefahr kann ein schreibunfähiger Sterbender ein Nottestament machen, das „Drei-Zeugen-Testament“. Keiner der Zeugen darf jedoch Nutznießer des Letzten Willens des Erblassers sein - auch nicht entfernt.

 

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 Leben & Ereignisse 
 
Geld vom Staat
Die Sozialausgaben der Bundesregierung fließen unter anderem als Elterngeld oder Kindergeld an junge Familien oder als Arbeitslosengeld an Menschen, die ihre Arbeitsstelle verloren haben. Wir sagen Ihnen, wie Sie das Optimale herausholen.
» Weiterlesen
 
   
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