Ein hydraulischer Abgleich ist Pflicht für Eigentümer von Wohnhäusern: Die gesetzlichen Regeln und Fristen. Und: Wann Angaben im Maklerexposé zu einer Beschaffenheitsvereinbarung führen – ein Urteil des OLG Hamm.
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Guten Tag Herr Do,
bis zum 15. September müssen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit sechs bis neun Wohnungen einen hydraulischen Abgleich machen lassen – das ist verpflichtend. Was sonst gilt zu Fristen, Pflichten und Förderung, lesen Sie in der ersten Meldung.
 
Den Verkauf einer Wohnung erleichtert ein gutes Exposé mit tollen Bildern. Zu kreativ sollten Makler aber nicht sein, sonst könnten Käufer Schadensersatz geltend machen. Wie das OLG Hamm in einem Fall zur Beschaffenheitsvereinbarung geurteilt hat, steht im zweiten Beitrag.
 
 
Wir wünschen eine informative Lektüre
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
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