Sondernewsletter International zum BREXIT Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem heutigen Sondernewsletter International stellt die IHK Köln Ihnen ausgewählte News zum BREXIT zur Verfügung. Am 24. Dezember 2020 haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf einen Vertragsentwurf für ein Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt. Das Abkommen wird zunächst bis Ende Februar 2021 vorläufig Anwendung finden, da die Ratifizierung durch die Parlamente noch aussteht. Weitere Meldungen erhalten Sie unter www.newsletter-international.de und auf der Website der IHK Köln: "Brexit-Update" sowie "Brexit und Zoll - Update".
Zölle und Verfahrensregeln BREXIT - Regelungen im Warenverkehr beachten Trotz Freihandelsabkommen gelten im Warenverkehr zwischen EU und GB nun zollrechtliche Verfahrensregeln. "Brexit-Bot" der Zollverwaltung Informationsangebot der Zollverwaltung BREXIT - Warenursprung ist entscheidend für Zollfreiheit Das Handelsabkommen EU-UK ermöglicht Zollfreiheit bei der Wareneinfuhr - entscheidend dafür ist die Ursprungseigenschaft. Brexit und Verbrauchssteuern Verbrauchsteuerrechtliche Folgen des Brexit Mit freundlichen Grüßen Ihr Newsletter-Team Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich International und Unternehmensförderung Fachbereich International Unter Sachsenhausen 10 - 26, 50667 Köln Tel. +49 221 1640-1557 Internet: http://www.ihk-koeln.de |