Sondernewsletter
Einladung "Virtuelle Informationsveranstaltung zur neuen EU-Dual-Use-Verordnung"
16. Juni 2021 | 13:00 - 16:30 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren, 

mit dem heutigen Sondernewsletter International informieren wir Sie gerne über die virtuelle Informationsveranstaltung des DIHK, der IHKs und des BAFA zur neuen EU-Dual-Use-Verordnung am 16. Juni 2021, 13:00 bis 16:30 Uhr.

Mit der Novelle der europäischen Dual-Use-Verordnung kommen auf Exporteure einige Änderungen zu. Sie modernisiert die geltenden Regeln zur Kontrolle der Ausfuhr, der Handels- und Vermittlungstätigkeit, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Diese "Dual-Use-Güter" sind in der Regel für zivile Zwecke vorgesehen, können aber auch von militärischem Nutzen sein. Ihre Ausfuhr unterliegt deshalb einer besonders strikten Reglementierung.

Vorgesehen ist die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 11. Juni 2021, so dass die neue EU-Verordnung voraussichtlich am 9. September in Kraft tritt. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) organisieren der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Industrie- und Handelskammern (IHKs) eine kostenfreie Online-Veranstaltung zu den praktischen Auswirkungen der Neuregelungen.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://event.dihk.de/dualuse

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Newsletter-Team

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Geschäftsbereich International und Unternehmensförderung
Fachbereich International
Unter Sachsenhausen 10 - 26, 50667 Köln
Tel. +49 221 1640-1557
Internet: http://www.ihk-koeln.de

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E-Mail: service@koeln.ihk.de
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