Länder und Märkte |
|
Achtung: Betrugsmaschen! |
Schwarze Schafe gibt es überall: Neue Geschäftskontakte unbedingt prüfen! |
Immer wieder kommt es zu Betrügereien – auch im internationalen Geschäft. Ein aktuelles Beispiel aus Frankreich: Personen, die sich als Mitarbeitende von französischen Supermarktketten ausgeben, bestellen Ware und lassen diese nach Lieferung verschwinden. Das liefernde Unternehmen hat das Nachsehen. Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Hongkong hat auf ihrer Internetseite einen Warnhinweis aus aktuellem Anlass veröffentlicht. In vielen Fällen handelt es sich um Vorkassenbetrug bei der Beschaffung elektronischer Komponenten über vermeintlich seriöse Anbieter. Daher unser Rat bei neuen Geschäftskontakten: Lassen Sie diese durch die Auslandshandelskammer in dem betreffenden Land oder einen Dienstleister überprüfen. Das kostet Geld, aber am Ende spart es Geld und Nerven. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Gudrun Grosse, Tel. 0221 1640-1561, gudrun.grosse@koeln.ihk.de |
|
Entsendung nach Luxemburg |
Anpassung des luxemburgischen Mindestlohns |
Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Luxemburg ein neuer gesetzlicher Mindestlohn. Der soziale Mindestlohn (salaire social minimum) beträgt - abhängig von Alter und Ausbildungsgrad des Arbeitnehmenden – derzeit mindestens 2.703,74 Euro pro Monat für eine 40-Stunden-Woche. Weiterlesen |
Webinar am 09.09.2025 | Webinar "Das Lieferkettengesetz in der Praxis - Zusammenarbeit, die funktioniert" | Mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist klar: Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen – nicht nur für das eigene Handeln, sondern auch für menschenrechtliche und ökologische Risiken in ihren Lieferketten. Rechtlich in der Pflicht sind ausschließlich große Unternehmen, doch die Auswirkungen spüren auch kleine und mittlere Betriebe. Als Teil der Lieferkette sollen sie Daten liefern, Verpflichtungserklärungen unterzeichnen und Prüfprozesse ermöglichen. Doch was davon ist rechtlich erforderlich? Wo bestehen Spielräume – und wo liegen die Grenzen der Zusammenarbeit? | |
|
|
Energie und Rohstoffversorgung |
EU startet Plattform zur Beschaffung von Energie und Rohstoffen |
Die Europäische Kommission hat am 2. Juli 2025 ihre neue Plattform für Energie und Rohstoffe gestartet. Ziel der digitalen Plattform ist es, europäischen Unternehmen eine effiziente Beschaffung strategisch wichtiger Rohstoffe und Energieträger zu ermöglichen. Durch die Bündelung der Nachfrage sollen die gemeinsame Marktmacht gestärkt und Europas Position auf den globalen Beschaffungsmärkten verbessert werden. Weiterlesen |
|
VISA |
Wegfall des Remonstrationsverfahrens für Visa |
Zum 1. Juli 2025 hat das Auswärtige Amt weltweit das Remonstrations-verfahren gegen ablehnende Visabescheide eingestellt. Dadurch wird ein gesetzlich nicht vorgesehener und bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren abgeschafft. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angemessener Rechtsschutz auch künftig gewährleistet ist. Nach Ablehnung kann beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den Ablehnungsbescheid erhoben werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, jederzeit einen neuen, kostenpflichtigen Visumsantrag zu stellen. |
|
Auslandsreisen |
Sicher reisen – Ihre Reise-App |
Egal, ob Urlaubs- oder Geschäftsreisen: Gute Vorbereitung ist alles! Alle nötigen Informationen für eine sichere und möglichst reibungslose Auslandsreise (Sicherheit, Einreise, Zoll, Gesundheit) sind in der Reise-App des Auswärtigen Amtes zusammengefasst. Weiterlesen |
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht |
|
Update Zölle USA |
Aktuelle Änderungen und neue Zollankündigungen |
Nach wie vor müssen sich Unternehmen auf immer neue Zoll-maßnahmen und Änderungen einstellen. So wurde am 23. Juni der Warenkreis im Bereich Stahlderivate erweitert und die Zölle auf den Stahl- und Aluminiumanteil in diesen Waren auf 50 Prozent erhöht. Zudem müssen zukünftig die Schmelz- und Gießländer des Aluminiumanteils mit angegeben werden. Sind diese nicht bekannt (unknown), fällt der Höchstzollsatz von 200 Prozent an. Darüber hinaus hat Präsident Trump einigen Ländern die Höhe der für sie geltenden reziproken Zölle mitgeteilt, darunter Japan, Südkorea, Tunesien und Serbien. Auch die EU hat eine Mitteilung erhalten, in der ein Basiszoll von 30 Prozent angekündigt wird. Diese würden wegen Verlängerung der Aussetzung am 1. August 2025 in Kraft treten. Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen informiert. Schauen Sie gerne regelmäßig auf unserer Website vorbei. Für den 18. August planen wir auch wieder ein Webinar zu den neuesten Entwicklungen. |
|
CBAM |
Öffentliche Konsultation gestartet |
Mitte Juni hat die EU-Kommission die vorläufige Einigung zwischen Rat und Europaparlament zu den Vereinfachungen im CO2-Grenzausgleich-system (CBAM) verkündet. Nur einige Tage später startet die EU eine öffentliche Konsultation zu gleich mehreren heiklen Punkten: Ausweitung auf nachgelagerte Produkte, Bekämpfung von Umgehungs-praktiken und Vorschriften für die Stromregelungen, um Anreize zur Dekarbonisierung im EU-Ausland zu setzen. Nun beginnt also der offizielle Prozess, um den weiteren Umfang und Umgang mit der möglichen Verlagerung von CO2-Emissionen einzudämmen. Betroffene Unternehmen sollten nicht abwarten, sondern mitreden und sich beteiligen. Bis zum 26. August 2025 ist die Teilnahme an der Konsultation möglich. Der Verordnungsentwurf ist für das 4. Quartal 2025 angekündigt. |
|
EU-Einfuhrmaẞnahmen |
Höhere Zölle auf bestimmte Einfuhren aus Russland und Belarus |
Die EU erhöht Zölle auf bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Düngemittel auf Stickstoffbasis aus Russland und Belarus (Verordnung (EU) 2025/1227). Die betroffenen Waren sind in den Anhängen I und II mit ihren KN-Codes aufgeführt. Die Maßnahmen gelten sowohl für Waren mit Ursprung in Russland und Belarus als auch für Waren, die von dort ausgeführt werden. Waren des Anhang I werden mit einem zusätzlichen Zoll von 50 Prozent belegt - gültig ab 20. Juli 2025. Für Waren des Anhang II (Düngemittel) gilt neben einem Zollsatz von 6,5 Prozent ein Festbetrag (z.B. 40 Euro/Tonne für Waren des KN-Codes 3102), der schrittweise über einen Zeitraum von drei Jahren erhöht wird. |
Webinar am 11.09.2025 | Webinar "Effiziente Nutzung von Datenbanken im Außenhandel" | Viele Informationen wie Zollsätze, Zolltarifnummern oder Dokumentationsanforderungen sind in verschiedenen, kostenfreien Datenbanken enthalten. Wo findet man Zolltarifnummern und kann Zollsätze recherchieren? Welche Papiere und Dokumente müssen bei der Einfuhrverzollung im Empfangsland vorliegen und wie müssen sie aufgemacht sein? Welche Einfuhrbestimmungen gelten für meine Waren? | |
|
|
Einfuhr in die Türkei |
Neues Producer/Exporter Certificate im Rahmen von Anti-Dumping-Maßnahmen |
Die Türkei hat im März 2025 eine neue Bekanntmachung (Nr. 2025/1) zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb veröffentlicht, die 60 Tage nach Veröffentlichung in Kraft getreten ist. Neu ist das „Producer/Exporter Certificate“, das angefordert wird, wenn individuelle Anti-Dumping-Maßnahmen für bestimmte Hersteller oder Exporteure gelten.
Bei Ausfuhren in die Türkei sollte geprüft werden, ob das neue Producer/Exporter Certificate zwingend erforderlich ist. |
|
STATUSNACHWEISE ab 01.07.2025 |
System PoUS - Proof of Union Status |
Kommen Waren per Schiff auf den Kanaren an, ist der Status "Unionsware" oder "Nichtunionsware" von entscheidender Bedeutung für die Zollabfertigung. Dies gilt auch für andere EU-Landesteile, z.B. Malta, Zypern oder die baltischen Länder. Der Nachweis des Unionscharakters einer Ware wurde in der Vergangenheit mit dem Versandpapier T2L, T2F oder T2LF nachgewiesen. Bei Warensendungen unter 15.000 Euro war die Rechnung mit entsprechenden Angaben ausreichend. Seit 1. Juli 2025 müssen alle Statusnachweise über das System PoUS ausgestellt werden. Weiterlesen |
|
|
|
|
|
|
Übersicht Außenwirtschaftsveranstaltungen |
Wissen, worauf es ankommt! Dies gilt für das Engagement auf neuen Märkten ebenso wie für etablierte Geschäftsbeziehungen. Kennen Sie bereits unsere Veranstaltungstermine? Eine Übersicht finden Sie auf unserer Internetseite. Sie haben Fragen oder Verbesserungsvorschläge zu unserem Newsletter International? Wir freuen uns über Ihre Nachricht per E-Mail an sandra.vogt@koeln.ihk.de oder gudrun.grosse@koeln.ihk.de. Weitere Newsletter sowie Ihr persönliches Veranstaltungs-Update finden Sie auf der Website Newsletter und Veranstaltungseinladungen - IHK Köln. |