| | Die Stiftung nach der Reform 2023: Begriffe, Motive, Errichtung, Organisation, Verwaltung und Management | Keine Bilder? zur Web-Ansicht | | |
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zahlreiche neue Regeln im Stiftungsrecht – sind Sie in Ihrer Kanzlei schon darauf eingestellt? Die Reform bringt Erleichterungen für Stifter. Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind besser als je zuvor, und Sie als Anwalt haben mehr Möglichkeiten, für Ihre Mandanten gestalterisch tätig zu sein. Was Sie rund um Definition, Motive, Errichtung, Organisation, Verwaltung und Management auf dem aktuellen Stand des Stiftungsrechts wissen müssen, erfahren Sie jetzt in unserem umfangreichen Spezialreport. |
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Dank zahlreicher Praxishinweise und Beispiele setzen Sie das Gelesene sofort im Kanzleialltag ein. Unser Service für Sie: Als treue/r Leser/in der Deubner-News erhalten Sie dieses PDF absolut kostenlos! Laden Sie jetzt kostenlos den Spezialreport Stiftungsrecht Aktuell herunter! Stiftungsrechtsreform 2023: Diese Neuerungen kommen jetzt auf Ihre Mandanten zu Das neue Stiftungszivilrecht tritt am 01.07.2023 in Kraft und betrifft nicht nur Stiftungen, die nach dem 01.07.2023 errichtet werden, sondern alle dann bestehenden Stiftungen. Die wichtigsten Änderungen der Stiftungsrechtsreform auf einen Blick: Das Stiftungsrecht ist mit dem neuen Gesetz bundeseinheitlich geregelt und im BGB niedergeschrieben. Die Grundsätze der Business Judgment Rule werden für wirtschaftliche Fehleinschätzungen gelten. Mit dieser Maßnahme wird die Haftung der Vorstandsmitglieder beschränkt, indem der Vorstand nicht mehr persönlich haftet, sofern dieser die Entscheidung rational auf der Grundlage von ausreichenden Informationen getroffen hat. Eine Ewigkeitsstiftung kann in Zukunft in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt werden. Weiterhin kann sich eine Stiftung aus mehreren anderen Stiftungen zusammenschließen. Unter der Voraussetzung, dass das Stiftungskapital erhalten bleibt, dürfen für die Zweckverwirklichung Umschichtungsgewinne eingesetzt werden. Die Möglichkeit zu einer späteren grundlegenden Satzungsänderung wird für Stifter erleichtert. Ab dem 1. Januar 2026 tritt ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung in Kraft. Dies verpflichtet rechtsfähige Stiftungen, einen Rechtsformzusatz zu führen. Meldepflichten sollten nicht zu einer Doppelmeldung führen (Transparenzregister). Unser Spezialreport Stiftungsrecht Aktuell bereitet alle Neuerungen für Sie praxisgerecht auf Was Sie nun nach dem neuen Stiftungsrecht im Detail beachten müssen, erfahren Sie in unserem neuen Spezialreport. |
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