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+++Düsseldorfer Tabelle 2024+++ Neue Werte für Unterhalt und Eigenbedarf ab 1.1.2024 - Hier kostenlos downloaden!

Sehr geehrte Damen und Herren,
die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 gilt ab dem 1.1.2024: Das OLG Düsseldorf hat die aktuelle Tabelle noch rechtzeitig vor Jahreswechsel veröffentlicht.

Wie hoch sind die neuen Unterhaltssätze? Welche Informationen brauchen Sie als Anwalt / Anwältin für die erfolgreiche Bearbeitung Ihrer Unterhaltsmandate?

Die Düsseldorfer Tabelle des OLG Düsseldorf mit Berechnungsbeispiel und Zahlenbetragstabellen erhalten Sie jetzt auch hier über Ihren Newsletter von Deubner-Recht.de!.
Laden Sie Ihre Düsseldorfer Tabelle hier herunter und sehen Sie die neuen Regelsätze auf einen Blick.

Die Werte für die Düsseldorfer Tabelle im Kurzüberblick

Die letzte Mindestunterhaltsverordnung hat den Mindestunterhalt für 2024 festgelegt. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle weist folgende Werte auf:
  • In der ersten Altersstufe: 480 Euro
  • In der zweiten Altersstufe: 551 Euro
  • In der dritten Altersstufe: 645 Euro
(Jeweils ab dem 1. Januar 2024)

Die komplette Düsseldorfer Tabelle 2024 des OLG Düsseldorf mit Rechenbeispiel und Zahlbetragstabellen stellen wir Ihnen hier bei Deubner-Recht.de als Download zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Ihr Markus Bongardt

Redaktion

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