, die neue Maschinenverordnung wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Von diesem Zeitpunkt an haben Maschinenhersteller und -betreiber 42 Monate Zeit, die neuen Anforderungen an Maschinen und Anlagen zu erfüllen. Und es führt kein Weg daran vorbei, denn nach dieser Übergangsfrist ist die Maschinenverordnung in allen EU-Staaten im gleichen Wortlaut Gesetz, muss also verpflichtend eingehalten werden. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Aufnahme der Cybersecurity als Schutzziel! Das heißt, einige Hersteller werden ihre bisherigen Sicherheitskonzepte für Safety und Security überarbeiten müssen. Und auch für Anwender heißt es „Augen auf!“ – damit sie nicht etwa durch eine Änderung an einer Maschine unverhofft rechtlich zum Hersteller werden. Informieren Sie sich gern in diesem Newsletter! Ihre Inka Krischke PS: Besuchen Sie auch unsere Webseite: www.computer-automation.de |